Von der Zuwanderung aus EU/EFTA-Staaten ist in den letzten Jahren kein signifikanter Lohndruck auf die in der Schweiz ansässige Bevölkerung ausgegangen. Dazu haben gemäss Seco die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen beigetragen.

Zu diesem Schluss kommt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im 15. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, der am Montag in Bern vorgestellt wurde. Darin werden die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen untersucht.

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Das Lohnwachstum sei in den letzten Jahren über alle Lohnklassen ausgeglichen, heisst es weiter. Sowohl positive wie auch negative Lohnunterschiede zwischen Zugewanderten und Ansässigen seien zum Beispiel mit Unterschieden hinsichtlich Alter, berufliche Stellung und Branchentätigkeit zu erklären.

Vergleichsweise höher falle die nicht erklärbare Lohndifferenz zwischen Grenzgängern und Schweizern oder niedergelassenen Ausländern aus. 2016 war diese mit minus 4,5 Prozent zudem etwas stärker ausgeprägt als 2002 mit minus 3,3 Prozent.

Bei einer regional differenzierten Analyse wird deutlich, dass die unerklärte Lohndifferenz bei Grenzgängern in der Schweiz zu einem erheblichen Teil auf die besondere Situation in der italienischsprachigen Schweiz zurückgehe. In dieser Region war die nicht erklärte Lohndifferenz 2016 mit minus 8 Prozent am grössten.

Erwerbsquote gesteigert

Eine Analyse der Arbeitslosen- und Erwerbslosenquote zeigt gemäss Bericht, dass die Erwerbsquote für Schweizer wie auch EU-Staatsangehörige in den Jahren 2010 bis 2018 stetig zunehme. Dies unterstreiche die hohe Komplementarität der Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass Einheimische von der Zuwanderung aus dem Arbeitsmarkt gedrängt würden, heisst es weiter. Zudem würde sich die Zuwanderung aus dem EU/EFTA˗Raum positiv auf die AHV auswirken, sie bremse die demografische Alterung der Schweiz. Insgesamt sei das Bevölkerungswachstum in den vergangenen zehn Jahren zu 42 Prozent auf Ausländer im Erwerbsalter zurückzuführen.

Nettozuwanderung konstant

Die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum blieb 2018 mit rund 31'200 Personen gegenüber dem Vorjahr praktisch konstant. Der Rückgang der Jahre 2013 bis 2017 setzte sich auf Grund der etwas stärkeren Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz im letzten Jahr somit nicht mehr weiter fort. Der Wanderungssaldo von EU/EFTA-Staatsangehörigen lag auch 2018 mehr als 50 Prozent unter dem Rekordjahr 2013 (68'000).

Die Nettozuwanderung aus Drittstaaten (23'400) nahm 2018 um 800 Personen leicht zu. Damit resultierte mit einem Plus von 54'600 ein Gesamtwanderungssaldo, der deutlich unter dem jährlichen Durchschnitt seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommen mit der EU lag.

Der Anteil der Zugewanderten am Total der Arbeitskräfte betrug 2018 32 Prozent. Damit lag die Schweiz europaweit hinter Luxemburg an zweiter Stelle. Den grössten Anteil an der EU/EFTA-Nettozuwanderung in die Schweiz hatten Personen aus Nord- und Westeuropa, gefolgt von Osteuropa.

Die Westschweiz und das Tessin hatten in den letzten Jahren insgesamt höhere Wanderungszuschüsse und stärkere Zunahmen von Grenzgängerbeschäftigten zu verzeichnen als die Deutschschweiz.