Ob ein Gasmangel eintritt, hängt wesentlich davon ab, wie gut die Schweizer Gasversorger sich jetzt Ersatzquellen erschliessen. Gestern, an der Medienkonferenz des Bundesrates, hiess es, die Schweiz habe sich mehrere Optionen auf zusätzliches Gas gesichert, die nicht aus Deutschland stammen. Doch die Reserven für den Winter sind derzeit nicht üppig. Bloss 60 Prozent der Bundesvorgabe von 6 Terawattstunden Energie sind derzeit gebunkert. Die Schweiz verbraucht rund 36 Terawattstunden. Das ist sechsmal mehr. Davon werden allein 30 Terawattstunden im Winter konsumiert.
Wenn es an Gas fehlt, dann wird beim Bund ein Protokoll abgerufen. Gut ist, wenn Firmen, Immobilienbesitzer und Haushalte jetzt wissen, was dann passiert. So haben sie die Chance, sich vorzubereiten. Und es ist nicht abwegig, zu denken, dass selbst Haushalte sich für den Notfall mit Gaskochern ausrüsten.
Die möglichen Auslöser
Russland schränkt die Belieferung Deutschlands mit Gas weiter ein. Weil unser nördliches Nachbarland stark vom Energieträger Gas abhängig ist, müsste es den Verbrauch rationieren. Dies würde die Schweiz in zweierlei Hinsicht treffen: Erstens, die Schweiz müsste solidarisch mitziehen und seinen Verbrauch ebenfalls einschränken. Ein solches «Solidarabkommen» von Bern mit Berlin ist in Vorbereitung. Zweitens, Deutschland würde einseitig verordnen, dass der Gaszufluss in die Schweiz reduziert oder gestoppt wird. Kumulierend müssten ein dritter Faktor eintreffen: Frankreich sperrt einseitig die Schweizer Gasreserven in Étrez bei Lyon. Dies ist zwar wenig wahrscheinlich, weil die Reserven physisch der Schweiz gehören und mit einem Staatsvertrag abgesichert sind. Doch das Beispiel einseitiger Staatseingriffe während der Corona-Pandemie, etwa der Fall Deutschlands mit den blockierten Schutzmasken, zeigten, dass sich Staaten in der Krise am nächsten sind und internationale Abkommen wenig gelten.
Der Rationierungsplan
Im Beamtendeutsch heisst er «Bewirtschaftungsplan». Es gibt ihn heute noch nicht. Aber im August wollen der zuständige Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) und der Bund ihn zusammen präsentieren. Der Plan wird, je nach verfügbarem Gas, in Eskalationsstufen festlegen, welche Verbrauchergruppe und Region wie viel Gas erhält, wenn es knapp wird. Der Bundesrat würde diesen Plan in Form einer Verordnung dekretieren. Zuständig wäre Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
Die Eskalationsstufen
Es gibt 4 Stufen. Die Stufe 1, die «Gasmangellage», ist bereits eingetreten, weil Deutschland seine Gasspeicher nicht mehr auffüllen kann und dort auch Strom mit Gas hergestellt wird. Jetzt müssten sich alle schweizerischen Gasverbraucher auf eine Eskalation der Lage vorbereiten, sagte der Bundesrat gestern. So müssen zum Beispiel Firmen und Immobilienbesitzer, die von Gas auf Öl umschalten können, ihre Öltanks jetzt füllen, nicht erst im Herbst. Die weiteren Stufen lauten: «Drohende Mangellage» (Stufe 2), «Eintritt der Mangellage» (Stufe 3) und «Mangellage dauert an» (Stufe 4). Die dritte Stufe tritt ein, wenn die Gaslieferungen im Vergleich zu früher um rund einen Fünftel zurückgehen. Die vierte Stufe wird gezündet, wenn mehr als 20 Prozent des Gases fehlen.
Was bei den Stufen 2 bis 4 passiert
In der zweiten Stufe macht der Bund Sparappelle (so etwa «Firmen: Reduziert den Gasverbrauch, schaltet auf Ölanlagen um»; «Immobilienbesitzer: Reduziert den Gasverbrauch, ersetzt die Gasheizungen durch Ölheizungen»; «Haushalte: Heizt weniger warm, duscht kürzer»). In der dritten Stufe müssen alle Firmen und grosse Immobilienbesitzer, die neben dem Gasbetrieb über eine eine Ölersatzanlage verfügen, diese einschalten und den Gasbetrieb abschalten (sogenannte Zweistoffanlagen). Auf der vierten Stufe wird per Anordnung des Bundesrates kontingentiert. Den nicht überlebensnotwendigen Verbraucherinnen, Firmen und Immobilienbesitzern wird das Gas abgestellt.
Wem das Gas nicht abgestellt wird
Von der Gaszufuhr nicht abgeschnitten werden Firmen und Häuser, in denen Gas zum Heizen, fürs Warmwasser, zum Kochen und für überlebensnotwendige Tätigkeiten verwendet wird. «Zu den geschützten Verbrauchern zählen: Haushalte, die an ein Erdgasverteilnetz zur Wärmeversorgung angeschlossen sind, grundlegende soziale Dienste, die nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören, sowie Fernwärmeanlagen», definiert der Bundesrat diese Kategorie. Aber die Politik stellte gestern an der Pressekonferenz des Bundesrates klar: Wenn es international hart auf hart kommt und Staatsverträge gebrochen werden, könnten auch geschützte Verbraucher nicht geschützt werden.
Die Trümpfe der Schweiz
Die Gaspipeline von Deutschland nach Italien führt über die Schweiz. Die Schweiz könnte den Transit einseitig stoppen, wenn etwa Deutschland einseitig die Zufuhr in die Schweiz stoppt. Dies würde Italien auf den Plan rufen. Der südliche Nachbar würde sich dafür einsetzen, dass Deutschland seine Lieferverträge einhält. Damit bekäme auch die Schweiz wieder Gas.
Es gibt noch einen zweiten Trumpf: Die Westschweizer Gasversorgung bedient angrenzende Dörfer und Städtchen im französischen Jura. Sollte Frankreich einseitig der Schweiz den Gashahn zudrehen, könnte die Schweiz Vergeltung üben. Dies würde den französischen Jura gegen Paris aufbringen.
Es gibt noch einen zweiten Trumpf: «Die Westschweizer Gasversorgung bedient angrenzende Dörfer und Städtchen im französischen Jura.»
Bundesrat Guy Parmelin
Was die Schweiz retten könnte
Italien besorgt sich derzeit als Alternative Flüssiggas aus dem Nahen Osten. Terminals werden installiert. Dieses Gas könnte, sofern Italien will, auch vom Süden her die Schweiz versorgen. Auch Frankreich und Deutschland beschaffen derzeit schwimmende Flüssiggasterminals, die die Gasmangellage und damit die Not lindern könnten.