Der Entscheid sei aufgrund der Entwicklungen an den Immobilien- und Hypothekarmärkten erfolgt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Der antizyklische Kapitalpuffer soll die Widerstandskraft des Bankensektors gegen Korrekturen am Hypothekar- und Immobilienmarkt stärken. Gleichzeitig soll er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegenwirken.

So funktioniert der antizyklische Kapitalpuffer

Der antizyklische Kapitalpuffer wirkt einer Überhitzung auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegen. So funktioniert er:

Ist der Kapitalpuffer aktiviert, sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen. Zudem erhöhen sich dadurch die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt.

Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, etwa auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5 Prozent der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank.

Der Kapitalpuffer muss von allen Schweizer Banken sowie von allen Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz zusätzlich zu allen anderen Kapitalanforderungen gehalten werden.

Am 13. Februar 2013 hatte der Bundesrat erstmals beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Am 22. Januar 2014 gab der Bundesrat dem Antrag der SNB statt, den Puffer zu erhöhen.

Seine Ausserkraftsetzung zu Beginn der Corona-Krise vergrösserte den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. So können die Institute seither und bis Ende September 2022 Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen.

(sda/mbü)

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Der antizyklische Puffer war zu Beginn der Corona-Krise im März 2020 deaktiviert worden. Damit sollte den Banken der grösstmögliche Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen gewährt werden. Die Gründe, die zur Deaktivierung führten, seien aber heute nicht mehr gegeben – auch dank der behördlichen Massnahmen, wie die SNB festhielt. «Es gibt keine Anzeichen für eine Kreditverknappung bei Unternehmen.» Ab September 2022 fällt der Kapitalpuffer um einen halben Prozentpunkt höher aus als vor der Deaktivierung.

Weitere Massnahmen in Prüfung

In den vergangenen Monaten seien sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten, schrieb die SNB in ihrer Mitteilung. Die Tragbarkeitsrisiken verharrten auf hohem Niveau oder stiegen im Segment der Wohnrenditeliegenschaften weiter an. Eine starke Korrektur an diesen Märkten würde den Bankensektor respektive die Wirtschaft in der Schweiz spürbar belasten.

Mit der Reaktivierung des antizyklischen Puffers solle in erster Linie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors aufrechterhalten und wo nötig gestärkt werden, so die SNB. Damit könnten die negativen Folgen einer starken Korrektur am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt für den Bankensektor und die Schweizer Wirtschaft beschränkt werden.

«Die Nationalbank wird die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachten und prüfen, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind, um die Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen», schrieb die SNB in ihrer Mitteilung weiter.

Finma begrüsst Massnahme

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) befürwortet die Reaktivierung des Kapitalpuffers, wie sie in einer Mitteilung schrieb. Die Immobilien- und Hypothekarmärkte zeigten für Wohnliegenschaften klare Überhitzungstendenzen – die Tendenz habe sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie gar noch akzentuiert.

Es handle sich daher um einen «richtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems». Die Finma werde die Umsetzung des Entscheids bei den Banken eng begleiten.

(sda/mbü)