Die AHV-Ausgleichskassen haben die Online-Formulare und Informationen für Betroffene der Corona-Krise online gestellt. So sollen vor allem Selbständige schnell und unkompliziert an Lohnersatz gelangen.
Das sind folgende Formulare:
- Allgemeines Merkblatt zur Erwerbsersatzentschädigung.
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung»
- Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- sowie auch ein Online-Rechner «Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung»
Der Bund schätzt, dass über 160'000 Betroffenen sich melden könnten. Die Ausgleichskassen gehen – bei einer einer dreimonatigen wirtschaftlichen Einschränkung – von Auszahlungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken aus.
Wo gibt es Beratung? Wo das Geld? Wann?
Für die Beratung und Auszahlung ist die Ausgleichskasse zuständig, bei der die Betroffenen ihre AHV-Beiträge abrechnen. Ausgezahlt wird normalerweise nach einem Monat. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass ab Mitte April Gelder fliessen können.
Um die Betroffenen zu unterstützen, sollen ab Montag Informationsmaterial und ein Online-Antragsformular im Internet zur Verfügung stehen. Manche Kassen haben auch ihr Beratungsteam für Telefonanrufe verstärkt.
Ebenfalls wird ein Merkblatt zum vorübergehenden Verzicht auf Verzugszinsen aufgeschaltet. Das Beitragsinkasso der AHV wird aufgrund der Massnahmen des Bundesrates entsprechend angepasst.
Unbürokratisch, aber nicht unkontrolliert
Firmen, die weniger Löhne auszahlen, und Selbständige, die tiefere Einkommen haben, können dies ihrer Ausgleichskasse melden und die Akontozahlungen würden unkompliziert reduziert, wie die Ausgleichskassen mitteilten.
Man sei sich bewusst, dass die wirtschaftliche Not der Selbständigerwerbenden und Angestellten mit Erwerbsausfall gross ist, teilten die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen am Sonntag gemeinsam mit.
Man setze alles daran, den Auftrag des Bundesrates vom 20. März so schnell und unbürokratisch wie möglich umzusetzen. Trotzdem müsse der Anspruch auf die Leistungen geprüft werden, so die Ausgleichskassen.
(sda — rap)