Berufsmilitärs, Grenzwächter und Diplomaten sollen nicht länger mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können. Künftig soll für sie das ordentliche Pensionsalter 65 gelten. Das hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen. Berufsmilitärs, Grenzwächter sowie die versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des Aussendepartements (EDA) und das Rotationspersonal treten heute je nach Funktion ab 60 Jahren in den Ruhestand.
Diese Regelung soll den besonderen Anforderungen und Belastungen Rechnung tragen, im Falle des EDA-Personals etwa den schwierigen Lebensbedingungen an manchen Einsatzorten. Der Bundesrat will das Privileg der vorzeitigen Pensionierung nun aber abschaffen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit den betroffenen Departementen bis Mitte nächsten Jahres abzuklären, unter welchen Bedingungen und bis wann die neue Regelung für neueintretende Mitarbeitende eingeführt werden kann.
Übergangsregeln geplant
Für die bestehenden Mitarbeitenden wird es Übergangsregelungen geben, die noch ausgearbeitet werden müssen, wie das eidgenössische Personalamt (EPA) in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Besondere Beachtung werde dabei den Mitarbeitenden in tiefen Lohnklassen geschenkt.
(sda/mbü/cfr)