Der Bundesrat will der Wirtschaft «schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen». Insbesondere um die Lohnfortzahlung zu sichern, stellt die Regierung 10 Milliarden Franken zur Verfügung.

Ab sofort können für Kurzarbeitsentschädigung bis 8 Milliarden Franken aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden.

Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird gesenkt – auf nur noch einen Tag. Das gilt bis 30. September 2020. Die Unternehmen haben so bloss den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen – danach greift die Arbeitslosenversicherung. 

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Verbürgte Bankkredite

Weiter prüft das Seco, ob künftig auch Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Temporärangestellte Kurzarbeits-Entschädigung in Anspruch nehmen können. Dazu würde aber eine Gesetzesanpassung nötig.

Für besonders corona-betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung, Gesamtsumme: bis 1 Milliarde Franken. Das Geld könnte für Liquiditätsüberbrückungen oder Finanzhilfen genutzt werden.

Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. 

Weiter erleichtert der Bundesrat die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen.

Und schliesslich können bis zu 4,5 Millionen Franken für Ausfälle bei (Messe)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers Switzerland Global Enterprise beantragt werden.

(rap)

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