Jetzt ist Änderung abgesegnet: Ab kommendem Jahr müssen nichterwerbstätige Reiche einen höheren AHV-Beitrag bezahlen. Der Bundesrat hat diese und weitere Änderungen des AHV-Gesetzes und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Das Parlament hatte die Neuerungen in der Sommersession verabschiedet. Es handelt sich um weitgehend unbestrittene Elemente der gescheiterten 11. AHV-Revision. Diese Revision hatte der Nationalrat letzten Herbst nach langen Beratungen abgelehnt, weil bei der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Flexibilisierung des Rentenalters keine Einigung zustande gekommen war.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

In der Folge beschloss der Bundesrat, dem Parlament vorerst die unbestrittenen Neuerungen vorzulegen. Einen neuen Versuch mit einer umfassenden Revision will er indes bald unternehmen: Die Eckwerte sollen nächstes Jahr präsentiert werden. Die Vorbereitungsarbeiten seien in Gang, schreibt das Departement des Innern (EDI).

Höchstbetrag neu an Mindestbetrag gekoppelt

Die Neuerungen, die ab kommendem Jahr gelten, betreffen primär die Beiträge und die Durchführung für bestimmte Personengruppen. Angepasst wird der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige, der seit 1975 unverändert 8400 Franken pro Jahr beträgt. Neu wird der Höchstbeitrag an den Mindestbeitrag gekoppelt.

Der Höchstbeitrag wird auf das 50-fache des Mindestbeitrags limitiert, was zurzeit 19'350 Franken ergibt. Diesen Beitrag bezahlen müssen Personen, deren Vermögen - unter Einschluss der kapitalisierten Rentenleistungen - bei 8,3 Millionen Franken oder darüber liegt.

Wegfallende Privilegien

Für Versicherte, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht für einen in der Schweiz domizilierten Arbeitgeber tätig sind, gelten künftig die gleichen Beitragssätze wie für die anderen Arbeitnehmenden. Bisher waren diese Personen privilegiert.

Ferner bleiben künftig alle Frühpensionierten bei der bisherigen Ausgleichskasse angeschlossen. Heute kann es vorkommen, dass sie zur kantonalen Ausgleichskasse wechseln müssen. Schliesslich wird ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen.

AHV-Schieflage ab 2020

Gemäss den letzten Prognosen des Bundes hat die Schweiz für AHV-Reformen etwas mehr Zeit als zuvor angenommen. Die Experten gehen davon aus, dass die AHV ab 2020 aus demografischen Gründen in Schieflage gerät.

Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat drängen auf eine rasche Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Die Nationalratskommission hat der Ständeratskommission unlängst grünes Licht gegeben für die Ausarbeitung einer Vorlage.

Bei der 11. AHV-Revision konnten sich die Parteien in dieser Frage nicht einigen. SP und Grüne verlangten, dass das mit der Erhöhung des Frauenrentenalters eingesparte Geld vollumfänglich in die soziale Abfederung von Frühpensionierungen fliesst. Die SVP wollte ihrerseits ganz auf Kompensationsmassnahmen verzichten.

(vst/sda)