Firmengewinne sind steuerpflichtig. Werden sie ausgeschüttet, sind sie beim Anteilseigner erneut steuerpflichtig, diesmal als Einkommen. Eine Vorzugsbesteuerung von Dividenden hat diese Doppelbelastung in den letzten Jahren gemildert. In den meisten Kantonen waren es 50 Prozent, vereinzelt sogar bis 65 Prozent.
Voraussetzung ist eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Aktien- oder Stammkapital. Unter diesen Bedingungen war es für Firmeninhaber oft attraktiv, sich nur einen bescheidenen Lohn, dafür aber hohe Dividenden ausschütten zu lassen.
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