Golfferien, Bargeldcouverts und teure Mittagessen: Am Mittwoch mussten sich beim BVK-Prozess am Zürcher Bezirksgericht zwei weitere Finanzfachleute wegen mutmasslicher Bestechung des ehemaligen BVK-Anlagechefs Daniel Gloor verantworten. Das Urteil gegen alle Angeklagten wird voraussichtlich am 28. November eröffnet.

Vor Gericht standen ein 47-jähriger ehemaliger Pilot und ein früherer Mitarbeiter (57) der Credit Suisse (CS). Als sich die beiden mit ihren eigenen Vermögensverwaltungsfirmen selbständig machten, kannten sie den BVK-Anlagechef bereits seit Jahren.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Der 47-Jährige spielte mit dem Hauptangeklagten gerne Golf. Den 57-Jährigen kannte Gloor aus der gemeinsamen Studienzeit. Sie waren beste Freunde. Obwohl die neu gegründeten Firmen der beiden Angeklagten, die DLIP und die Argus, keine Referenzen vorweisen konnten, erteilte ihnen die BVK von Beginn an lukrative Aufträge.

Regierungsrat war informiert

Für den Staatsanwalt ist dies ein klares Indiz für das «System Gloor», wie er es nennt. Die Angeklagten hätten sich mit Golfferien, Einkaufsgutscheinen und Geld die Gunst des Anlagechefs erkauft. Als Gegenleistung habe er ihnen die Mandate zugeschanzt.

Damit das System langfristig funktionierte, soll Gloor seine Freunde mit allen Mitteln gegenüber Kritikern verteidigt haben, auch wenn ihre Arbeit zu wünschen übrig liess. Der Studienfreund etwa, der bereits bei der CS für die BVK zuständig war, arbeitete fünf Jahre lang für die BVK und lieferte gemäss Anklage nur in einem einzigen Jahr befriedigende Ergebnisse ab.

Die Firma Complementa, die für die Kontrolle der BVK-Investitionen zuständig war, empfahl wegen «durchwegs schlechter Performance» gar die Vertragsauflösung. Doch nichts passierte. Nicht einmal, als der damalige Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) über die schlechte Leistung der Argus informiert wurde. Dank Gloors Einsatz sei der Vertrag mit der Firma immer wieder verlängert worden, so die Anklage.

Kritiker wurden schlechtgemacht

Auch bei der Firma DLIP liess Gloor keine Kritik zu. Gemäss Staatsanwalt verfasste Gloor 2008 für seinen Golf-Kollegen gar ein über 30-seitiges Verteidigungsschreiben. Es ging direkt an die heutige Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP), die Nachfolgerin Hollensteins.

Dieser Bericht sei voll verwirrender Details und voller Lügen und Halbwahrheiten gewesen, sagte der Staatsanwalt. Vertreter der Kontrollfirma vermuteten langsam aber sicher Ungereimtheiten, wurden von Gloor aber desavouiert und damit zum Schweigen gebracht.

Zuwendungen «rein privater Natur»

Für beide Angeklagte fordert die Staatsanwaltschaft bedingte Freiheitsstrafen. Für den Chef der Firma Argus eine solche von zwei Jahren bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Für den Chef der Firma DLIP 16 Monate, ebenfalls bedingt auf zwei Jahre.

Beide bestritten vor Gericht, Gloor bestochen zu haben. Die Zuwendungen seien immer rein privater Natur gewesen und hätten nichts mit Gloors beruflicher Tätigkeit zu tun gehabt. Der ehemalige DLIP-CHef wurde bereits im Juli wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, wobei 10 Monate zum Vollzug ausgesprochen wurden.

Weil der Angeklagte damals aber bereits 15 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, musste er nicht ins Gefängnis. Er wohnt heute mit seiner Familie auf Mallorca und sucht wieder eine Stelle als Pilot. Der Freund aus Studientagen lebt gemäss eigenen Angaben von 3000 Franken pro Monat und arbeitet als Auto-Importeur. Der Prozess wird am Donnerstag mit den Plädoyers der Anwälte fortgesetzt.

(chb/sda)