«Der Untergangsprophet» übertitelte die «NZZ am Sonntag» im Juni 2013 ein kritisches Porträt über den Ecofin-Gründer und emeritierten Bankenprofessor Martin Janssen. Dieser intervenierte am Folgetag, weil er besonders seine Geschäfte in Georgien als nicht korrekt beschrieben sah. Weder das redaktionelle Angebot nach einer Präzisierung noch nach einem klärenden Interview führten zu einer Einigung. Auch auf den Vorschlag, der Presserat solle den Artikel beurteilen, ging Janssen nicht ein.
Drei Monate später reichte Janssen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein wegen Verleumdung, unlauteren Wettbewerbs und unerlaubter Gesprächsaufnahmen gegen den Autor sowie den Chefredaktor.
Niederlage auf ganzer Ebene
Zweieinhalb Jahre später, am 1. Februar 2016, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren «mangels anklagerelevanten Sachverhalts» ein: In keinem Punkt hatte Janssen Gehör gefunden, wie die «Schweiz am Sonntag» berichtet. Aus der Einstellungsverfügung geht hervor, dass sich Janssen als «verschrobener, isolationistischer Querulant mit paranoiden Untergangsvisionen» beschrieben sah. Die Ermittler fanden im Text für diese Lesart jedoch keinerlei Belege. Selbst eine unerlaubte Bandaufnahme konnte nicht nachgewiesen werden.
Für ihren Befund liess sich die Staatsanwaltschaft Zeit. Erst 14 Monate nach der Strafanzeige lud sie die Akteure zu einer erfolglosen Vergleichsverhandlung. Weitere sieben Monate verstrichen, bis Janssen sowie der Autor und der Chefredaktor staatsanwaltschaftlich vernommen wurden. Und nochmals acht Monate dauerte es bis zur 17-seitigen Einstellungsverfügung. Die Verfahrenskosten werden von der Staatskasse übernommen. Den Journalisten hat Janssen eine Entschädigung von 11 000 Franken zu zahlen.