Die Staatsanwaltschaft hat im Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht für Ex-Swiss-Life-Finanzchef Dominique Morax eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Zudem soll Morax rund 2,5 Millionen Franken als Deliktserlös bezahlen.
Laut Anklage hat Morax als Finanzchef der Rentenanstalt/Swiss Life mittels verschachtelten Geschäften über 2 Millionen Franken sich selber und weiteren Direktoren zugeschanzt.
Im Oktober 2010 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den heute 63-Jährigen wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Sechs Monate davon sollte der frühere Topmanager absitzen.
Bereicherung der Konzernleitung
Er wurde zudem verpflichtet, vom unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil rund 391'000 Franken dem Kanton Zürich abzuliefern. Zusätzlich wurden ihm auch die Gerichtskosten von 70'000 Franken auferlegt. Abgesehen von zwei Teilfreisprüchen sahen die Bezirksrichter die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.
Gemäss Urteil hatten sich Morax als Finanzchef der Rentenanstalt/Swiss Life und mehrere Mitglieder der Konzernleitung ungerechtfertigt bereichert. Der Beschuldigte operierte dabei mit einer Beteiligungsgesellschaft namens Long Term Strategy (LTS). Der Trick dabei war, dass die Kaderleute Aktien für über 20 Franken für bloss zehn Franken einkauften. Womit sie die Rentenanstalt/Swiss Life aufgrund der Mindereinnahmen um über 1,8 Millionen Franken schädigten.
Zwei Mitglieder der Konzernleitung hatten allerdings nicht mitgemacht. Gegen die weiteren Beteiligten wurden zwar keine Strafverfahren eröffnet. Trotzdem setzte das Bezirksgericht Einziehungen fest. So sollte zum Beispiel der Ex-Konzernchef Roland Chlapowski ebenfalls 391'200 Franken dem Staat bezahlen.
Jährliche Rente von 300'000 Franken
Da alle Parteien Berufung einlegten, beschäftigt der Wirtschaftsfall seit Dienstag das Zürcher Obergericht. Zuerst kam es zur Befragung zur Person. Morax führte aus, dass er seit seiner Freistellung vor zehn Jahren keinen Job mehr erhalten habe. Er gab daran dem medialen Rummel die Schuld und sprach von Rufmord.
Es stellte sich allerdings heraus, dass er nicht am Hungertuch nagt. Er erhält eine jährliche Rente von über 300'000 Franken, besitzt Liegenschaften und ist mit einer wohlhabenden Frau verheiratet.
Bei der Befragung zur Sache stellte Morax jeglichen deliktischen Vorsatz in Abrede. Er wich auch vielen Fragen aus oder machte Nichtwissen geltend.
«Intelligenter und mächtiger Täter»
Der Gerichtsvorsitzende hielt fest, dass Morax zum Teil Geschäfte mit sich selbst gemacht habe. «Hatten sie nie die Idee, dass dies heikel ist?», wollte er wissen. Laut Morax war alles bewilligt und transparent. Wenig später widersprach er sich und gab zu, dass er gewisse Sachen besser hätte machen sollen. Er gestand auch mögliche Fehler ein.
Der Staatsanwalt verlangte nicht nur die Aufhebung der Teilfreisprüche, sondern auch eine markante Straferhöhung auf viereinhalb Jahre Freiheitsentzug. Zudem soll Morax rund 2,5 Millionen Franken als Deliktserlös bezahlen.
Der Staatsanwalt sprach von einem gut begründeten Urteil des Bezirksgerichts Zürich und einem astreinen Wirtschaftsstraffall eines «intelligenten und mächtigen Täters».
Zweitägiger Prozess
Er verlangte zudem auch bei vier Ex-Direktoren hohe Einziehungen. Alle seien heute noch wohlhabend. Chlapowskis Vorgänger Manfred Zobel soll 1,6 Millionen Franken bezahlen. Chlapowski 2,2 Millionen Franken, die einstigen Konzernleitungsmitglieder Markus Weisskopf 630'000 Franken und Hannes Meyer 1,1 Millionen Franken.
Nach dem Staatsanwalt folgten die Plädoyers der Rechtsvertreter der Ex-Kaderleute. Sie wehrten sich gegen die Einziehungen und machten geltend, dass sich ihre Klienten mit der Rentenanstalt/Swiss Life bereits am Handelsgericht verglichen hätten.
Die Verhandlung wird zwei Tage beanspruchen. Am Mittwoch steht das Plädoyer von Verteidiger Lorenz Erni auf dem Programm. Das Urteil wird später erwartet.
(tno/vst/sda)