Nach dem Skandal um Lustreisen für Vertreter der «Ergo»-Versicherung sind erneut Rotlicht-Einladungen eines deutschen Unternehmens bekannt geworden. Ein im Mai 2010 fristlos entlassener Geschäftsführer der Voestalpine Kloeckner Bahntechnik GmbH habe in der Zeit von 2005 bis 2009 falsch ausgewiesene Belege über rund 71'000 Euro für 35 Bordellbesuche eingereicht, bestätigte Voestalpine-Sprecher Peter Felsbach gegenüber der Nachrichtenagentur dpa Berichte des «Handelsblatts» und der «WAZ-Mediengruppe».
Der Geschäftsführer der deutschen Tochter des österreichischen Schienenherstellers Voestalpine soll den Berichten zufolge mit Kunden und Geschäftsfreunden über Jahre hinweg in einem Berliner Nobel-Bordell rauschende Feste gefeiert haben. «Die Schienenfreunde sollen bei ihren Rotlicht-Abenden Champagner der Nobelmarke Moet&Chandon für 250 Euro die Flasche bevorzugt haben», heisst es in der Meldung.
Vergangenheit im Schienenkartell
Die Firma Voestalpine war bereits am sogenannten Schienenkartell beteiligt, in dem mehrere Stahlproduzenten überhöhte Preise zu Lasten unter anderem der Bahn abgesprochen hatten. Deshalb verhängte das Bundeskartellamt im Juli dieses Jahres Bussgelder von insgesamt 124,5 Millionen Euro.
Voestalpine trat in dem Verfahren als Kronzeuge auf und zahlte einen Teil des Bussgeldes. In einem zweiten Verfahren beim Bundeskartellamt werden derzeit Absprachen zulasten von städtischen Verkehrsbetrieben behandelt, wie der Voestalpine-Sprecher bestätigte.
Firma zur Abrechnung der Bordell-Besuche
Die Sex-Abrechnungen seien von einer unverfänglichen «Gastronomiebetriebs GmbH» ausgestellt worden und jahrelang nicht bemerkt worden, weil das Spesenvolumen von 10'000 bis 15'000 Euro pro Jahr im normalen Rahmen liege, wird der Sprecher von der dpa zitiert. Mit der angeblichen GmbH seien die Rotlicht-Abrechnungen getarnt worden.
Nach ersten Hinweisen sei der Vorfall extern untersucht und der Mitarbeiter entlassen worden. Das Landgericht Duisburg habe die Entlassung und damit den Sachverhalt bestätigt und der Mann habe die 71'000 Euro zurückzahlen müssen, sagte der Voestalpine-Sprecher. In dem Verfahren war der Manager im Juni 2011 zur Zahlung von insgesamt 200'000 Euro verurteilt worden.
Gemäss «Handelsblatt» waren an den nächtlichen Ausflügen auch Beschäftigte der Bahn beteiligt, die später mit überhöhten Preisen geschädigt wurde. Die Deutsche Bahn wies das zurück.
(vst/laf/chb)