Schweizer Verwaltungsräte sind immer öfter ein Fall für den Richter. Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 1500 Verwaltungsräte wegen Pflichtverletzungen belangt. Dabei geht es um eine Schadenssumme von insgesamt 140 Millionen Franken. Diese Zahlen hat eine Untersuchung im Rahmen eines Executive MBA der HSG St. Gallen zum ersten Mal erhoben. Künftig muss von «weiter steigenden Fallzahlen» ausgegangen werden, bestätigt Studienleiterin Susanne Keller.

Trotz der erstaunlich hohen Anzahl von Forderungen erfährt die Öffentlichkeit meist nur bei spektakulären Verfahren wie gegen Swissair, UBS, OC Oerlikon von Klagen gegen die obersten Verantwortungsträger. Der Grund liegt unter anderem darin, dass es «in den meisten Fällen um Klagen für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge geht», sagt Keller.

1275 Verantwortlichkeitsklagen beziehen sich auf nicht bezahlte Beiträge an die Ausgleichskassen. Um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, verzichten vor allem Verwaltungsräte von kleinen und mittelgrossen Firmen auf die Ablieferung von Sozialversicherungsgeldern. Die Schadenssumme beläuft sich allein bei dieser Kategorie von Pflichtverletzungen auf gegen 40 Millionen Franken.

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