Die meisten Schweizer Standardwerte legen in diesem Jahr keine berauschende Performance hin. Das verdeutlicht die Entwicklung des Swiss Market Index (SMI): Seit Jahresbeginn ging es 8 Prozent talwärts.
Da überrascht es kaum, dass Anleger bei der Suche nach Investitionsmöglichkeiten ihre Fühler auch über die Landesgrenzen hinaus ausstrecken. Und da finden sich durchaus erfolgreichere Börsenplätze: Der amerikanische NASDAQ-Index und der chinesische Hang-Seng-Index legten in diesem Jahr je 5 Prozent zu, der britische FTSE 100 gar 10 Prozent.
Wer sich nun passende ausländische Einzeltitel in sein Depot legen möchte, sollte sich vor dem Kauf einigen Besonderheiten beim Handel mit ausländischen Titeln bewusst sein, damit ein böses Erwachen erspart bleibt:
Online-Trader, die sich beispielsweise für die Facebook-Aktie interessieren, haben beim Kauf eine grosse Anzahl verschiedener Handelsplätze zur Auswahl: Xetra, Deutsche Börse, NASDAQ, SIX, UTP und so weiter. Aber welche Börse soll gewählt werden? Grundsätzlich ist das jeweilige Primärlisting der Aktie zu bevorzugen (Ausnahme: siehe nächster Punkt). Bei Facebook wäre dies also der Nasdaq. Warum? Bei der Stammbörse der jeweiligen Aktie ist das Handelsvolumen am grössten. Das erhöht die Liquidität der Aktie und verringert den Spread - also die Preisspanne zwischen An- und Verkaufskurs.
Doch es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Je nach Titel und je nachdem, über welchen Anbieter man den Handel durchführt, kann sich auch ein Kauf der Aktie über eine hiesige Börse lohnen. Seit November 2013 bietet die Berner Börse ausländische Aktien zum Kauf an. Ein Jahr später folgte auch die Schweizer Börse SIX. Der Vorteil beim Handel über eine Börse in der Schweiz liegt bei den Kosten: Die Courtage - also die Gebühr, welche Banken zur Ausführung des Handels verlangen - ist meist geringer und die Kosten für den Währungsumtausch fallen weg, da der Titel bereits in Schweizer Franken gehandelt wird. Der grosse Nachteil ist das geringere Handelsvolumen, welches die Preisfindung erschwert und die Aktie für Käufer eher teurer macht. Weist eine Aktie aber auch an einer Schweizer Börse ein hohes Handelsvolumen aus, kann auch hier zugegriffen werden.
Um herauszufinden, ob die Aktie an der Schweizer Börse genügend liquide ist, lohnt sich ein Vergleich des Kursverlaufes der Aktie an der Heimat-Börse des Titels mit demjenigen an der Schweizer Börse. Weichen die Kurse stark voneinander ab, sollte die Heimat-Börse des Titels gewählt werden.
Folgende Grafik zeigt die unterschiedlichen Spreads nach Handelsplatz für die japanische Yamaha-Aktie (links) und den amerikanischen Facebook-Titel (rechts). In diesen zwei Beispielen würde sich ein Kauf von Facebook in der Schweiz lohnen, da sich die Kurse kaum voneinander unterscheiden, während hingegen bei Yamaha der Unterschied der beiden Börsenplätze Nikkei und SIX ziemlich erheblich ist und daher ein Kauf an der japanischen Börse empfehlenswerter wäre.
Die unterschiedliche und angeglichene Kursentwicklung von Aktien je nach Handelsplatz. Links: Entwicklung der Yamaha-Aktie am Nikkei (grün) und an der Berner Börse (rot) Rechts: Entwicklung der Facebook-Aktie am NASDAQ (grün) und an der Schweizer Börse SIX (rot). Quelle: cash.ch
Bei Auslandsaktien sollten die Handelszeiten geprüft werden. Bei europäischen Aktien fällt dies zwar nicht stark ins Gewicht, da es kaum Unterschiede zur Schweiz gibt. Die deutsche Xetra hat zum Beispiel die gleichen Handelszeiten wie die Schweizer Börse (von 09.00 bis 17.30 Uhr). Anders aber in Amerika oder Asien: Die New Yorker Börse NYSE ist hierzulande von 15.30 bis 22 Uhr geöffnet, der japanische Nikkei-Handel läuft bei uns nachts von 01.00 bis 07.00 Uhr (Sommerzeit). Order sollten nur gemacht werden, wenn die Auslandbörse offen ist, damit die Kurse die engsten Spreads aufweisen. Das gilt auch dann, wenn der Titel über die Schweizer Börse erworben wird (sofern die Heimbörse der Aktie zu Schweizer Börsenzeiten überhaupt geöffnet ist).
Wer eine Aktie an ausländischen Börsen erwirbt, hält den Titel automatisch in einer Fremdwährung. Beim Kauf und Verkauf des Titels rechnet die abwickelnde Bank den Kurs von Franken in die Fremdwährung beziehungsweise von der Fremdwährung zurück zum Schweizer Franken um. Dabei wird ein Aufschlag zum Interbankenkurs - also zum eigentlichen Wechselkurs - erhoben, welcher je nach Bank den Kurs um bis zu zwei Prozent verteuern kann. Bei häufigem Handel geht diese Gebühr stark ins Portemonnaie. Häufigen Händlern empfiehlt sich daher das Erstellen eines Fremdwährungskontos. So kann verhindert werden, dass bei jeder Transaktion Umtauschgebühren anfallen.
Hinzu kommt noch das generelle Wechselkursrisiko: Besitzt man zum Beispiel Aktien in Euro und schwächt sich dieser zum Franken ab, dann verliert die Aktie automatisch an Wert. Auch hier hilft ein Fremdwährungskonto: Das Geld kann dann in Euro gehalten werden, bis sich ein guter Wechselkurs zum Umtausch ergibt.
Ausländische Trades können mit grosser Wahrscheinlichkeit direkt über Ihre Bank des Vertrauens durchgeführt werden. Aber achten Sie dabei auf die Courtagegebühr, welche je nach Anbieter teurer sein kann als beim Kauf von Schweizer Aktien. Einen Gebührenvergleich unter den Schweizer Online-Trading-Anbietern bietet etwa moneyland.ch an.
Wie die inländischen unterliegen auch die ausländischen Wertschriften der Schweizerischen Vermögenssteuer. Darüber hinaus wird bei Dividenden ausländischer Aktien vom jeweiligen Herkunftsland der Aktie eine Quellensteuer einbehalten. Diese kann bis zu 30 Prozent - so in den USA der Fall - betragen. Was viele nicht wissen: Dieses Geld ist nicht gänzlich verloren. Zum einen kann ein Bruchteil des Betrags - in der Regel 15 Prozent der Dividende - der hiesigen Einkommenssteuer abgezogen werden, in dem man bei der Steuererklärung das Formular "DA-1" ausfüllt.
Darüber hinaus kann auch ein Teil des Betrags beim jeweiligen Land direkt zurückgefordert werden. Allerdings ist dies meist den damit verbundenen Aufwand und Ärger nicht wert – vor allem dann nicht, wenn es sich nur um einen geringen Betrag handelt. Die Rückforderung ist für jedes Land unterschiedlich geregelt. Informationen für die einzelnen Länder liefert die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Wer solcherlei Probleme umgehen will, kann ganz einfach britische und australische Aktien erwerben. In diesen beiden Ländern fallen keine Quellensteuern auf Dividendenerträge an.