Im Steuerstreit mit Frankreich droht der UBS Group informierten Kreisen zufolge im vierten Quartal eine Belastung von mindestens 350 Millionen Euro (gut 360 Millionen Franken). Die Delle im Konzerngewinn könnte auch noch weitaus grösser sein, wenn sich die Bank entscheidet, vor Gericht nicht weiter zu kämpfen.

Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Montag ein Urteil aus dem Jahr 2019, wonach die Schweizer Bank illegal Gelder gewaschen hat, indem sie Kunden eine Reihe von Dienstleistungen anbot, um Vermögenswerte vor den Steuerbehörden zu verbergen. Die UBS wurde zur Zahlung einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Dabei wird 1 Milliarde Euro konfisziert, 800 Millionen Euro entfallen auf Schadensersatz.

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Strafe um mehr als die Hälfte reduziert

Wie zu hören ist, wird die Bank mindestens 350 Millionen Euro an Rückstellungen vornehmen, zusätzlich zu 450 Millionen Euro, die sie bereits zuvor zur Deckung der Kosten des Rechtsstreits zurückgestellt hat. Die UBS lehnte eine Stellungnahme ab. Am Montag hatte sie mitgeteilt, die 800 Millionen Euro «werden auf Antrag des französischen Staates gezahlt».

Sowohl die UBS als auch die französische Staatsanwaltschaft haben bis nächsten Montag Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, mit dem eine frühere Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro um mehr als die Hälfte reduziert worden ist. Die Schweizer Bank erklärte, sie prüfe die Entscheidung und erwäge alle Optionen, einschliesslich weiterer Rechtsmittel bei Frankreichs oberstem Gericht.

Neue Rückstellungen von 1,35 Milliarden Euro möglich

Sollte die UBS nicht in Berufung gehen, müsste sie im vierten Quartal weitere 1 Milliarde Euro an Rückstellungen bilden, um die Kosten der Beschlagnahmeanordnung zu decken. Das würde zusätzliche Rückstellungen in Höhe von 1,35 Milliarden Euro bedeuten. Nach Schätzungen von Bloomberg wird die Bank voraussichtlich einen Vorsteuergewinn von 1,4 Milliarden Dollar erzielen.

(bloomberg/gku)