Kaum bekannt – auch unter eingefleischten Börsianern finden sich nur wenige, die wissen wie es funktioniert –, aber ein guter Deal: Stillhaltergeschäfte. Diese finden am Terminmarkt statt und laufen über den Verkauf von Call- und Put-Optionen. Ja, richtig gelesen: nicht der Kauf einer Option, sondern der Verkauf.
Was dahintersteckt? Am Terminmarkt gibt es zwei Parteien. Die eine verkauft eine Option und geht damit eine Verpflichtung ein, die andere kauft die Option, erwirbt damit ein Recht. Der Verkäufer einer Call-Option gewährt dem Käufer des Call das Recht, einen bestimmten Basiswert, beispielsweise eine Aktie, zu einem vereinbarten Kurs und Termin zu kaufen. Das bedeutet: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Aktie spätestens bei Ende der Fälligkeit der Option zu liefern.
Das passiert natürlich nur, wenn der Käufer mit dem Bezug der Aktien ein Geschäft macht, sprich: Der Kurs steigt und notiert über dem vereinbarten Basispreis. Der Verkäufer einer Call-Option wird deshalb auch als «Stillhalter in Aktien» bezeichnet. Risikofreudige Anleger verkaufen Calls zwar auch, ohne dass sie den entsprechenden Basiswert im Depot haben. Aber das kann schwer ins Auge gehen, nämlich dann, wenn der Kurs des Basiswerts extrem stark steigt. Dann muss man sich zu hohen Kursen mit der Aktie oder dem Basiswert eindecken und erleidet hohe Verluste.
Dieser Text beschreibt die jüngsten Entwicklungen im HZ-Trader-Portfolio der HZ-Musterportfolios.
Beim Verkauf eines Puts dagegen garantiert der Verkäufer dem Käufer der Option, dass er einen bestimmten Basiswert, wie etwa eine Aktie, zu einem bestimmten Preis und Termin kaufen wird, also dem Käufer der Put-Option abnimmt.
Der Käufer der Option kann damit also einen Basiswert wie eine Aktie zum vereinbarten Preis dem Verkäufer andienen. Dieser muss den Basiswert dann auch abnehmen. Das kann für den Verkäufer der Put-Option schlecht ausgehen, wenn der Kurs des Basiswerts unter den vereinbarten Basispreis fällt. Ganz schlimm wird es, wenn der Kurs extrem weit fällt.
Da der Verkäufer des Put den Basiswert abnehmen muss, wird er auch «Stillhalter in Geld» genannt. Denn er hat im Idealfall das entsprechende Geld für den Bezug der möglicherweise angedienten Aktien auf dem Konto.
Bei Stillhaltergeschäften geht der Verkäufer gegenüber dem Käufer der Option eine Verpflichtung ein, nämlich eine Aktie zu einem vereinbarten Preis und Termin zu liefern oder abzunehmen. Der Käufer erhält dagegen das Recht zum Kauf bei Calls oder Verkauf bei Puts zu einem vereinbarten Preis und Termin. Für die Verpflichtung erhält der Verkäufer vom Käufer der Option eine mehr oder weniger hohe Optionsprämie. Diese hängt insbesondere ab von der Volatilität des Basiswerts, also den Kursausschlägen, der Restlaufzeit der Option und dem Basispreis.
Aber um am Terminmarkt als Stillhalter mitzumischen, sind gewisse Voraussetzungen erforderlich und das ist für viele Börsianer doch etwas zu speziell. Dennoch können Anleger auf ganz einfache Art und Weise zum Stillhalter werden und von einer Optionsprämie profitieren: mit dem Kauf eines Discout-Zertifikats.
Bei so einem Discounter verzichtet der Käufer des Zertifikats zwar wegen eines vereinbarten mehr oder weniger hohen Caps, einer Kursobergrenze, zwar auf exorbitante Kursgewinne des Basiswerts, aber dafür kann er verbilligt, mit Discount, einsteigen. Das Risiko auf Verlust sinkt dadurch. Läuft eine Aktie dagegen sogar seitwärts, steigt oder fällt nur geringfügig, dann ist ein Discounter ein gutes Geschäft.
Wir wollen die Risiken im aktuell schwierigen Marktumfeld etwas zurückfahren und legen einen Discounter auf Amazon ins Trader-Depot. Dabei profitieren wir auch von der aktuell hohen Volatilität an den Börsen. Hier ganz konkret: Mit zehn Discountern können Anleger an der Kursentwicklung einer Amazon-Aktie teilhaben. Während die Aktie aktuell aber bei rund 2200 Franken notiert, gibt es zehn Discount-Zertifikate für rund 1800 Franken. Der Discount beträgt damit rund 15 Prozent. Da der Käufer des Zertifikats wegen des Discounts aber auf extrem hohe Kursgewinne verzichtet, gibt es bei diesem konkreten Produkt eine Kursobergrenze auf Amazon von 2300 Dollar oder entsprechend rund 2300 Franken.
Das bedeutet: Steigt Amazon oder notiert am Ende der Laufzeit im Juni 2023 immer noch im Bereich von 2200 Franken, dann verdient der Käufer des Discounters rund 20 Prozent pro Jahr. Wir finden: ein gutes Geschäft!
Zur Finanzierung steigen wir beim Put auf den SMI aus. Der Index ist nicht wie erwartet unter die psychologisch wichtige Marke von 11’500 Punkten gefallen, sondern konnte von der Unterstützung nach oben drehen. Möglicherweise geht es mit dem Index jetzt im Zuge des Rebounds wie schon im vergangenen September und Februar nochmals um 500 bis 1000 Punkte nach oben.