Die Bank Julius Bär wird von einem jahrzehntealten Rechtsstreit eingeholt, der in die Zeiten der DDR zurückreicht: Das Obergericht des Kantons Zürich gab einer Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) statt – die Privatbank muss 97 Millionen Franken plus aufgelaufene Zinsen zurückerstatten. Julius Bär will das Urteil beim Bundesgericht anfechten, hat vorsorglich aber eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Franken vorgenommen.
In dem Rechtsstreit geht es um Auszahlungen von einem Konto, das von ehemaligen DDR-Beamten bei der Bank Cantrade eingerichtet wurde. Julius Bär übernahm die Bank 2005 von der UBS. Die BvS ist eine Regierungsbehörde, die versucht, ostdeutsche Vermögenswerte zurückzugewinnen, die nach dem Fall der Berliner Mauer verloren gegangen sind.
(reuters/tdr)