Im Hintergrund stehen zwei Vorstösse, die vom Parlament überwiesen worden waren. Danach arbeitete der Regierungsrat eine Botschaft aus – mit der Aussage, dass der Status quo die sinnvollste Variante sei: Der Kanton als alleiniger Eigentümer sei auch nach einer Umwandlung der AKB in eine Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Abschaffung der Staatsgarantie haftbar. Deshalb könne man den Status quo genauso gut beibehalten.

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Die Kommission ist nun aber anderer Ansicht: Eine Mehrheit machte geltend, dass die implizite Staatsgarantie nur eine behauptete Garantie sei. Nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und der Aufhebung der expliziten Staatsgarantie verbleibe dem Kanton im Falle einer Krise ein grösserer Handlungsspielraum.

Auch die AG bliebe beim Staat

So liesse sich besser entscheiden, was respektive welche Teile der Bank gerettet werden sollen. Die Befürworter einer Umwandlung in der Kommission stellten sich zugleich gegen die These, dass die Privatisierung der erste Schritt zu einer Veräusserung der Kantonalbank sei.

Die Aargauische Kantonalbank ist derzeit als öffentlich-rechtliche Anstalt definiert. Sie beschäftigt gut 800 Personen und weist eine Bilanzsumme von knapp 30 Milliarden Franken auf. Derzeit erhält der Kanton eine jährliche Abgeltung für die Staatsgarantie in der Höhe von 12 Millionen Franken. Nach der Abschaffung der Staatsgarantie würde dies hinfällig, führt die Regierung aus.

Der Antrag aus der Kommission soll nun im März dieses Jahres im Kantonsparlament behandelt wird.

(sda – rap)