Ein eigentlicher Abstimmungskampf, der zur freien Meinungsbildung der Bevölkerung beiträgt, könne im aktuellen Umfeld nicht stattfinden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. 

Parteien, Komitees, Verbände, NGOs könnten sich aufgrund der verbotenen Veranstaltungen nicht einbringen wie üblich. Beispielsweise sei keine Parolenfassung möglich, weil Versammlungen nicht abgehalten werden dürften.

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Erstmals seit 70 Jahren

Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», die Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) sowie die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wann genau, ist noch unklar.

Der Bundesrat wird grundsätzlich bis Ende Mai entscheiden müssen, ob der Urnengang vom 27. September 2020 stattfindet und über welche Vorlagen dann abgestimmt wird. Es ist das zweite Mal überhaupt, dass der Bundesrat einen ganzen Urnengang absagt. 1951 fiel ein Abstimmungssonntag ins Wasser, weil die Maul- und Klauenseuche die Durchführung der Volksabstimmung in mehreren Kantonen nicht erlaubte.

Behandlungsfristen stehen still

Der Bundesrat beschloss am Mittwoch auch, für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren - also Volksinitiativen und fakultative Referenden - die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit auf Eis zu legen. Der Bundesrat will dazu eine entsprechende Verordnung beschliessen, wie er schreibt.

Damit solle insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass derzeit aufgrund der wegen des Coronavirus nötigen Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit kaum mehr Möglichkeiten zur Unterschriftensammlung im öffentlichen Raum bestünden.

Stillstehen sollen die Fristen auch bei im Parlament hängigen Geschäften wie etwa der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)». Diese konnte aufgrund des vorzeitigen Abbruchs der Frühjahrssession die nötige Schlussabstimmung nicht passieren, und die Räte konnten die Beratungen über einen indirekten Gegenvorschlag nicht beenden.

Landsgemeinden abgesagt

Ausserdem empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen. Die Entscheide der Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus, ihre Landsgemeinden zu verschieben, bezeichnet die Regierung als folgerichtig.

Noch offen ist, ob am 17. Mai die kantonalen Abstimmungen stattfinden. Entsprechende Anfragen von Keystone-SDA sind hängig.

(sda/tdr)