Auch die Strafbarkeit der Bank als Unternehmen steht zur Disposition. Ihr wird vorgeworfen, kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben, wodurch die qualifizierte Geldwäscherei ihres damaligen CEO möglich wurde.
Dem Beschuldigten, der im Oktober 65 Jahre alt wird, wird von der Bundesanwaltschaft (BA) vorgeworfen, zwischen Januar 2012 und Februar 2016 Gelder in Höhe von insgesamt 133 Millionen Euro an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland überwiesen zu haben. 61 Millionen Euro sollen zudem an Khadem Al Qubaisi, den Präsidenten der Bank, gezahlt worden sein.
Luxusautos beschlagnahmt
Der Geschäftsmann aus den Emiraten soll mit dem Geld unter anderem Luxusautos und Immobilien gekauft haben. Er wird von der BA als Mittäter der Veruntreuung angesehen und ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Beschlagnahmung seiner Rennwagensammlung im Jahr 2018 in Genf sorgte für Aufsehen.
In der Anklageschrift der BA werden die vom CEO der Falcon Bank durchgeführten Operationen zur Geldwäsche der aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB entwendeten Beträge detailliert beschrieben. Gemäss dem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) im Jahr 2016 durchgeführten "Enforcement-Verfahren" flossen insgesamt 3,8 Milliarden Dollar im Zusammenhang mit dem Fonds 1MDB über die Konten der Privatbank, oft nur für kurze Zeit.
Die BA stellt genauso wie die Finma fest, dass die Falcon-Mitarbeiter wegen dieser Transaktionen und der Beziehungen zu politisch exponierten Personen alarmiert waren. Insbesondere der malaysische Geschäftsmann Jho Low hatte in kurzer Zeit ein Vermögen von 135 Millionen Dollar angehäuft. In der Folge überwies er 1,2 Milliarden Dollar auf seine Konten bei der Bank.
Warnungen ignoriert
Der Beschuldigte habe die Warnungen seiner Untergebenen ignoriert und die Ausführung der Befehle angeordnet, heisst es in der Anklageschrift. Es wird geschätzt, dass aus dem 1MDB-Fonds mehrere Milliarden Dollar zugunsten seiner Direktoren, regierungsnaher Geschäftsleute oder emiratischer Beamter veruntreut wurden.
Wie ihr CEO wird auch die Falcon Bank selbst wegen schwerer Geldwäsche angeklagt. Die BA wirft ihr insbesondere vor, ihre Pflicht zur Einrichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems verletzt zu haben. Es ist das erste Mal, dass eine Schweizer Bank in Bellinzona auf diese Weise zur Rechenschaft gezogen wird (Strafbarkeit des Unternehmens). Die Bank wird versuchen, diese Anklage vor dem Strafgericht zurückzuweisen.
Die Finma hat im Zusammenhang mit der 1MDB-Affäre bei mehreren Schweizer Banken Untersuchungen durchgeführt. Neben dem Verfahren gegen die Falcon Private Bank sind noch fünf weitere Banken Gegenstand von Verfahren. Die Private Bank Falcon und die Bank der italienischen Schweiz (BSI) haben im Zuge des Skandals ihre Geschäftstätigkeit eingestellt.
Der Prozess soll die ganze Woche dauern, die Urteilseröffnung ist auf Freitag, den 5. November angesetzt.
(sda/tdr)