Aufatmen bei den Sportvereinen: Sie dürfen ab dem 11. Mai unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder trainieren. Die Lockerung gilt für den Breiten- und den Profisport, für Einzel- sowie für Mannschaftssportarten. Wettkämpfe könnten ab dem 8. Juni wieder möglich sein.

Die ersten Lockerungsschritte ab dem 11. Mai unterstehen klaren Vorgaben: So darf im Breitensport nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen trainiert werden. Dabei darf es keine Körperkontakte geben und die Hygiene- und Distanzregeln müssen eingehalten werden.

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Im Leistungssport hingegen dürfen die Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Grund für das weniger strenge Regime sei, dass hier medizinische Kontrollen und Schutzmassnahmen einfacher sichergestellt werden könnten, sagte Sportministerin Viola Amherd am Mittwoch in Bern vor den Bundeshausmedien.

Das gelte für den Mannschaftssport sowie für Athleten und Athletinnen, die einem nationalen Kader angehörten. Aber auch hier sollen expliziten Schutzkonzepte und strikte Hygienevorschriften das Übertragungsrisiko vermindern.

Schutzkonzept vorlegen

Grundsätzlich dürfen nur Sportlerinnen und Sportler wieder trainieren, deren Verbände ein detailliertes Schutzkonzept vorgelegt haben. Dieses soll aufzeigen, wie die Sportart ausgeübt werden könne, damit die Ansteckunsgefahr gering bleibt.

Das Bundesamt für Sport (Baspo) hat zusammen mit Gemeinden und Kantonen sowie Swiss Olympic und Ligavertretern Rahmenvorgaben erarbeitet. Entsprechend müssten auch Fitnesszentren oder Yogastudios ein Schutzkonzept für ihre Sportart und ihre Anlage vorlegen, bevor eine Öffnung erfolgen könne, sagte Amherd.

In Fitnesszentren könnten diese darin bestehen, dass sich pro ein oder zwei Quadratmeter nur eine Person aufhalte oder dass die Geräte immer desinfiziert würden. «Da gibt es Möglichkeiten, dass die Leute wieder ihren sportlichen Tätigkeiten nachgehen können», sagte Amherd.

Gleiches gilt auch für Schwimmbäder, jedoch nur für Sporttreibende und Clubs. Sich mit Freunden in der Badi zu treffen, bleibe untersagt, sagte Matthias Remund, der Direktor des Bundesamtes für Sport (Baspo). Der Entscheid über ein Öffnung mit diesen Auflagen liege bei den Gemeinden.

Auch Sommerlager möglich

Auch die J+S-Sommerlager der Sportvereine, der Pfadi oder von Jungwacht/Blauring dürften theoretisch durchgeführt werden, wenn sie die Hygiene- und die Distanzregeln einhalten können. Amherd nannte als Lösungsvorschläge den Einsatz von Zweierzelten oder Lagerhäusern mit genügend Platz.

Man müsse grundsätzlich einfach darauf achten, dass die Epidemie nicht wieder aufflamme. Was möglich sei, ohne dass die Fallzahlen wieder zunähmen, «das wollen wir selbstverständlich zulassen», sagte Amherd.

Wettkämpfe ab 8. Juni geplant

Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. Doch der Bundesrat plant, Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni wieder zuzulassen. Er werde darüber am 27. Mai entscheiden.

Die von Amherd geäusserte Hoffnung, dass die Schwinger ihre Hosen für Wettkämpfe dieses Jahr definitiv an den Nagel hängen müssten, zerschlug sich am selben Abend weitgehend. Der Eidgenössische Schwingerverband gab bekannt, dass sämtliche Schwingfeste bis Ende August 2020 abgesagt würden. Der Verband begründete dies mit dem Verbot von Anlässen mit über 1000 Anwesenden.

(sda/tdr)