Nach Waadt, Genf und dem Jura gilt ab Freitag auch im Kanton Neuenburg eine Maskentragpflicht in den Läden. Die Massnahme gilt vorerst bis zum 30. September.

Ausserhalb der Läden wird das Tragen einer Maske in geschlossenen, öffentlichen Orten von den Neuenburger Behörden dringend empfohlen. In Bars, Restaurants und Diskotheken dürfen sich nur noch maximal 100 Personen aufhalten.

Seit dem 10. August stellten die Neuenburger Behörden eine Zunahme der Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen fest. Von anfänglich drei Fällen pro Tag wurde bis gegen Mitte des Monats ein Höchststand von bis zu sieben Fällen pro Tag registriert

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(sda/tdr)