Die Bundesanwaltschaft führt ein Verfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Vorteilsgewährung.
Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden "Blick"-Bericht. Die BA habe bereits vor mehr als einem Jahr, am 22. März 2019, eine Strafanzeige des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erhalten. Gestützt auf die Strafanzeige habe die BA ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung. Weitere Angaben mache die BA derzeit nicht.
Auf Anfrage von Keystone-SDA liess das fedpol verlauten, man sei innerhalb des Verwaltungsstrafverfahrens «auf möglicherweise strafbare Handlungen gestossen, die wir bei der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht haben». Dabei gehe es um den Verdacht auf Vorteilsnahme/Vorteilsgewährung im Amt. Die Anzeige richte sich gegen Unbekannt.
Kann noch lange dauern
Das Verwaltungsstrafverfahren befinde sich in der finalen Phase, hiess es beim fedpol weiter. Die involvierten Parteien hätten nun die Möglichkeit, Fristverlängerung oder Beweisergänzungen zu beantragen. Es könne sein, dass sich dadurch der Verfahrensabschluss noch um Wochen oder Monate hinauszögert.
Laut «Blick» untersucht die BA, ob sich BAV-Mitarbeitende und Angestellte von Verkehrsbetrieben gegenseitig Vorteile verschafften. Laut «Blick»-Quellen sollen Mitarbeitenden des Bundesamtes für Verkehr kostspielige Einladungen ans Filmfestival in Locarno mit Essen und Übernachtung angeboten worden sein. Ob es tatsächlich darum geht, sei aber unklar.
Die jahrelangen Subventionstricksereien bei Postauto wurden 2018 bekannt. Sie führten zu Rückzahlungen von 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden und zum Rücktritt der damaligen Post-Konzernchefin Susanne Ruoff.
(sda/tdr)