In der Aufklärung der Beschattungsaffäre bei der Credit Suisse hat die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft eine Niederlage erlitten: Die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Daten dürfen nicht ausgewertet werden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt in der Beschattungsaffäre seit geraumer Zeit wegen Nötigung und Drohung. Dabei führte sie im September 2019 bei einem involvierten Sicherheitsexperten eine Hausdurchsuchung durch. Am selben Tag nahm sich der Mann das Leben.
Die dabei sichergestellten Daten dürfen nun aber nicht ausgewertet werden. Das Zwangsmassnahmengericht Meilen genehmigte ein Versiegelungsgesuch der CS, womit die Daten unter Verschluss bleiben. Das Gericht bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung im «SonntagsBlick». Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Entscheid.
Die CS hatte ihren früheren Star-Manager Iqbal Khan vor seinem Wechsel zur UBS durch Detektive überwachen lassen. Die Beschattung flog auf und führte dazu, dass verschiedene Führungskräfte die Bank verlassen mussten - auch Konzernchef Tidjane Thiam.
(sda/mlo)