Das Fifa-Museum in Zürich, dessen exorbitante Kosten in der Ära Blatter zu reden gaben, liefert bis in die höchsten Gremien der Schweizer Justiz Stoff zum Streiten. Anlass sind die unterschiedlichen Ansichten über die Zuständigkeit bei der Klage der Fifa gegen Blatter und weitere Fifa-Ex-Manager. Uneinig waren sich die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und die Bundesanwaltschaft in Bern.

Nun hat das von Zürich angerufene Bundesstrafgericht in Bellinzona ein abschliessendes Verdikt gefällt: Zuständig ist der Kanton Zürich, wie dem Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist.

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