Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung in der Corona-Krise treibt die Kosten für die Arbeitslosenversicherung (ALV) in die Höhe. Das Parlament bewilligte dafür im Juni 14,2 Milliarden Franken. Am Montag hat der Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Zusatzfinanzierung gutgeheissen.
Der Entscheid fiel einstimmig. Der ausserordentliche Bundesbeitrag soll verhindern, dass der Ausgleichsfonds der ALV Ende 2020 die Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht. Dadurch würde die Schuldenbremse ausgelöst, was eine Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte ab 2021 zur Folge hätte. Es herrscht breite Einigkeit darüber, dass das die wirtschaftliche Krise noch vertiefen würde.
Die Zusatzfinanzierung ist schon beschlossen, sie steht der ALV aber erst zur Verfügung, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Mit der nun vom Nationalrat genehmigten Vorlage wird auch gleich die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bund die Arbeitslosenversicherung nötigenfalls auch 2021 ausserordentlich unterstützen könnte.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Das Gesetz soll dringlich in Kraft gesetzt werden. Die Abstimmung darüber findet erst statt, wenn sich die Räte inhaltlich geeinigt haben.
In einem ersten Schritt hatten die Räte schon im Mai 6 Milliarden Franken zusätzlich für die ALV bewilligt. Diese erste Tranche stützte der Bundesrat direkt auf Notrecht, ein spezielles Gesetz war dafür nicht notwendig.
Lösung für Ehegatten
Der Nationalrat hat zudem eine Motion seiner Gesundheitskommission angenommen, die im Sinne einer Härtefallregelung Kurzarbeitsentschädigung für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten des Arbeitgebers verlangt. Eine solche Regelung hat vorübergehend gegolten. Sie ist aber schon im Juni ausgelaufen.
Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin verwies auf die hohen Kosten und das Missbrauchsrisiko. Er erinnerte auch daran, dass der Bundesrat mit den Kantonen nach einer Lösung für Härtefälle diskutiert. Der Nationalrat stimmte der Motion trotzdem mit 100 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Diese geht nun an den Ständerat.
(sda/mlo)