Die Kantone dürfen das Covid-Zertifikat entgegen früherer Angaben des Bundes nun doch in Eigenregie ausweiten. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Anschluss an die Bundesratssitzung am Mittwochabend mit. Die Landesregierung hat von einer schweizweiten Ausdehnung vorerst abgesehen.
Zuerst hatte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Mittwoch im Anschluss an den Bundesratsentscheid vor den Medien in Bern erklärt, die Kantone dürften nun nicht selber vorpreschen. Dafür fehle derzeit die gesetzliche Grundlage. Am Abend korrigierte der Bund diese Aussage.
Die Kantone könnten eine Ausweitung eigenständig beschliessen, teilte das BAG der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Voraussetzung ist den Angaben zufolge, dass die Kantone dabei verhältnismässig handeln. Die Bestimmungen, die dies möglich machen, sind laut dem BAG in Artikel 40 im Epidemiengesetz in Verbindung mit Artikel 23 in der Covid-19-Verordnung besondere Lage verankert.
Möglich sind Einsätze des Covid-Zertifikats etwa in Bars und Restaurants, bei öffentlichen Veranstaltungen, Publikumsmessen, Museen und Kinos. Pflicht ist der Einsatz von Zertifikaten bei Grossveranstaltungen, in Clubs, Discos und bei Tanzveranstaltungen.
Der Bundesrat hatte am Mittwoch entschieden, vorerst auf eine Erweiterung des Covid-Zertifikats zu verzichten. Er wollte die weitere Entwicklung der Pandemie abwarten. Der Bundesrat will sich am kommenden Mittwoch erneut mit der Frage befassen, wie Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien sagte.
(sda/kop)