Die zuständige Nationalratskommission fordert den Bundesrat auf, die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zu verlängern. In der Bundesverwaltung laufen offenbar entsprechende Vorarbeiten.
Die Regierung hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) erwartet, dass der Bundesrat diesen Schritt an seiner nächsten Sitzung vollzieht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Zudem fordert die Kommission den Bundesrat in einem Schreiben auf, dem Parlament rechtzeitig eine Vorlage zu unterbreiten, damit die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls bis Ende Jahr verlängert werden können. Befriedigt habe die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in der Verwaltung auch in diesem Punkt entsprechende Vorarbeiten liefen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Weiter empfiehlt die SGK-N dem Bundesrat, «eine verzugslose Information der Kantone über die Entwicklung der Impfstofflieferungen sicherzustellen». Die Validierung von zusätzlichen Selbsttests solle zudem stark beschleunigt werden, damit Firmen, die auf eigene Kosten ihren Mitarbeitenden Selbsttests anbieten wollten, rasch beliefert werden könnten.
(sda/mlo)