Die Basisinformationsblätter für Anleger zu komplexen Finanzprodukten sollen für Finanzdienstleister später zur Pflicht werden als ursprünglich geplant. Das Finanzdepartement hat dem Bundesrat eine Verlängerung der Übergangsfrist um ein halbes Jahr bis Anfang Juli 2022 beantragt.
Grund für die Verschiebung ist ein späteres Inkrafttreten ähnlicher Vorgaben in der EU, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Mittwoch mitteilte. Im Frühsommer hatte die EU-Kommission dem EU-Rat und dem EU-Parlament vorgeschlagen, die heute gängigen Dokumente sechs Monate später als ursprünglich geplant abzulösen.
Das Finanzdepartement will eine Gleichbehandlung erreichen und unverhältnismässigen Aufwand für die Betroffenen vermeiden, wie es in der Mitteilung heisst. Zudem sollen Anlegerinnen und Anleger nicht mit einer unterschiedlichen Praxis verwirrt werden.
Für eine Verlängerung der Übergangsfrist sind Anpassungen von Verordnungen nötig. Der Bundesrat soll darüber voraussichtlich im November 2021 entscheiden.
Seit Anfang 2020 gelten neue Gesetze zu Finanzdienstleistungen und Finanzinstituten. Mit diesen wollte der Bundesrat nach der Finanzkrise von 2008 den Anlegerschutz verbessern. Viele hatten ihr Vermögen verloren, weil sie die Risiken von Finanzprodukten nicht kannten.
Basisinformationsblätter sollen den Anlegern ermöglichen, die Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. Ein Basisinformationsblatt darf nicht mehr als drei Seiten umfassen und muss unter anderem Angaben zum Risikoprofil des Produkts enthalten.
(sda/ske)