Die Bundesanwaltschaft BA hat den Argentinier Eduardo Deluca, einen ehemaligen Generalsekretär des südamerikanischen Fussballverbands Conmebol, per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 36'000 Franken und einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Dies meldet die "NZZ am Sonntag". Die BA sehe es als erwiesen an, dass sich Deluca der Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht habe. Der entsprechende Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig.
Ein zweites Strafverfahren gegen den Paraguyaner und ehemaligen Conmebol-Präsidenten Nicolas Leoz habe die BA dagegen eingestellt. Leoz war im vergangenen August einem Herzinfarkt erlegen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der beiden Verfahren verfügte die BA auch die Rückzahlung von rund 16 Millionen Franken an den südamerikanischen Fussballverband. Die Gelder waren auf Konten von Leoz und Deluca bei der Bank Julius Bär und der Credit Suisse beschlagnahmt worden. (sda)