Die Pandemie sowie die ergriffenen Massnahmen zu deren Eindämmung hätten zahlreiche Branchen und Unternehmen in der Schweiz schwer getroffen, so die Regierung in einer Mitteilung. «Seit dem Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat der Bundesrat deshalb umfangreiche Massnahmen historischen Ausmasses zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Eindämmung des Coronavirus beschlossen.»
Dennoch gebe es von besonderen Umständen betroffene Branchen wie die Reisebürobranche, so der Bundesrat weiter. Entsprechend habe der Bundesrat beschlossen, dass der bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll. Der Bundesrat habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen.
(gku)