Der Bundesrat sieht grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz. Daher will er die Rahmenbedingungen schaffen, die es dem Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein.

Bereits im Sommer hatte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe mit Abklärungen beauftragt. Nun soll das Finanzdepartement bestimmte Punkte vertiefen. Dazu gehören eine Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten Informationen zu Klima- und Umweltrisiken und die Berücksichtigung der Klima- und Umweltrisiken in allen Fragen, welche die Finanzmarktstabilität betreffen.

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Erreichung der Klimaziele

Übergeordnete Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes – namentlich soll dieser die Nachfrage für nachhaltige Finanzprodukte decken können –, ferner die Erreichung der Klimaziele.

Seine Politik zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor orientiere sich am Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Handelns sowie des Primats marktwirtschaftlicher Ansätze, hält der Bundesrat in einer Mitteilung fest. Diesen Grundsätzen werde auch bei der Prüfung der erwähnten Fragen Rechnung zu tragen sein.

Die Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2020 ihre Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Aktionsplans der EU für einen nachhaltigen Finanzsektor auf den Schweizer Finanzplatz vorlegen und eine Bilanz der bisherigen Massnahmen ziehen.

(sda/tdr)