Der Bundesrat hat am Freitag eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) im internationalen Bereich und bei der Regulierung. Ausserdem konkretisiert sie den Informationsaustausch zwischen der Finma und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Der Bundesrat hält fest, die Unabhängigkeit der Finma werde nicht tangiert und ihre heutigen Regulierungsinstrumente bleiben unverändert. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.
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(me)