Eine AHV-Reform soll die angeschlagenen Finanzen der ersten Säule bis 2030 stabilisieren. Der Bundesrat hat die Vorlage am Mittwoch verabschiedet. Die Eckwerte waren bereits bekannt - und sind umstritten.

Die Linke ist gegen die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters, den Bürgerlichen fehlen Lösungen für die strukturellen Probleme der AHV. In diesem Spannungsfeld steuert der Bund den Kurs der mittleren Unzufriedenheit.

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Mit der AHV-Reform wird das Rentenalter der Frauen über vier Jahre hinweg schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Auswirkungen für die Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen, will der Bundesrat mit Ausgleichsmassnahmen abfedern.

Flexibler Rentenbezug

Die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 werden bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56'880 Franken können ihre AHV-Rente ab 64 sogar ohne Kürzung vorbeziehen.

Ausserdem erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis zum Referenzalter oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Altersrente. Diese Ausgleichsmassnahmen verursachen Kosten von insgesamt 700 Millionen Franken pro Jahr - gerechnet auf das Jahr 2031.

Wie bereits bei der 2017 gescheiterten Rentenreform vorgesehen, wird der Rentenbezug flexibilisiert. Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird, auch in der beruflichen Vorsorge. Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden.

Es ist auch möglich, die gesamte Leistung der beruflichen Vorsorge bis zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben, auch bei Reduktion des Arbeitspensums. Die Kürzungssätze bei Vorbezug der AHV-Rente sowie die Aufschubszuschläge werden angepasst, um der höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte

Mit der AHV-Steuervorlage hat das Stimmvolk im letzten Mai schon einer Zusatzfinanzierung für die AHV von rund 2 Milliarden Franken im Jahr zugestimmt. Zur finanziellen Absicherung der Sozialversicherung reicht das nicht aus. Der Bundesrat schlägt daher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor.

Insgesamt würde die geplante AHV-Reform die Sozialversicherung um 2,8 Milliarden Franken entlasten, was die AHV-Finanzen bis 2030 stabilisieren soll. Nun ist das Parlament am Zug. Parallel zur AHV-Reform läuft eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

(awp/gku)