Bund und Kantone lehnen die Begrenzungsinitiative der SVP ab. Diese verlangt die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sieht deshalb den Wohlstand der Schweiz in Gefahr.

Der Schweiz sei es gelungen, in Europa einen eigenständigen Weg zu gehen, sagte sie am Dienstag vor den Bundeshausmedien. Sie habe mit der EU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge, die Bilateralen I, abgeschlossen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Schweiz laut Keller-Sutter international hervorragend aufgestellt und die Arbeitslosigkeit so tief wie seit 20 Jahren nicht mehr.

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Die Begrenzungsinitiative stellt den bilateralen Weg in Frage. Sie verlangt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU innerhalb eines Jahres neu verhandelt wird. Einen Erfolg hält Keller-Sutter gemäss einer Medienmitteilung für unrealistisch. Bei einem Scheitern der Verhandlungen müsste die Schweiz das Abkommen kündigen. Wegen der Guillotine-Klausel träten alle weiteren Verträge der Bilateralen I ebenfalls ausser Kraft.

Vertragsloser Zustand

Ein Ja zur Begrenzungsinitiative bedeute nichts Geringeres als das Ende des bewährten bilateralen Wegs und berge das Risiko eines vertragslosen Zustands, erklärte Keller-Sutter. Ihrer Meinung nach stehen nämlich auch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen auf dem Spiel. Deren Wegfall hätte laut der Justizministerin schmerzhafte Folgen für die Sicherheit, das Asylwesen, den Grenzverkehr oder die Reisefreiheit.

Auch der Bundesrat möchte jedoch keine ungebremste Zuwanderung, sondern nur so viel wie nötig. Keller-Sutter erinnerte vor den Medien an die Massnahmen des Bundesrats zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Ausdrücklich erwähnte sie etwa die Stellenmeldepflicht in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder die geplanten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.

Auch für die Kantone haben die bilateralen Abkommen grosse Bedeutung. Der St. Galler Finanzdirektor Benedikt Würth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, illustrierte dies am Beispiel des Kantons St. Gallen. Rund 90 Prozent der im St. Galler Rheintal hergestellten Industriegüter würden exportiert, sagte er. Ohne diskriminierungsfreien Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt würden die Margen weiter unter Druck kommen. Investitionen in das lokale Gewerbe und Arbeitsplätze wären gefährdet.

Abstimmung als Test

Am 17. Mai geht es nicht nur um den Erhalt der Bilateralen. Die Abstimmung ist auch ein Test für die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Nach der Abstimmung muss der Bundesrat entscheiden, wie es mit dem institutionellen Abkommen weitergehen soll. Ein solches Rahmenabkommen verlangt die EU ultimativ, um die Rechtsentwicklung, die Überwachung, die Auslegung und die Streitbeilegung bei vorerst fünf Marktzugangsabkommen zu regeln.

In der Schweiz ist ein Entwurf auf breiten Widerstand gestossen. Besonders umstritten sind geplante Einschränkungen beim Lohnschutz, Schranken für staatliche Beihilfen und die unklare Situation bei der Unionsbürgerrichtline. Auch das geplante Schiedsgericht dürfte weiter zu reden geben.

(sda/tdr)