Der Mann hatte im März 2020 bei der Geschäftsbank seiner Trockenbaufirma ein Formular für Covid-Nothilfe eingereicht. Nach seinen Angaben befürchtete er zu diesem Zeitpunkt einen Baustopp als Folge der Pandemie. Das Kreditgesuch sei eine Vorsichtsmassnahme gewesen.
Der Staatsanwalt sah es dagegen als erwiesen, dass er das Geld in betrügerischer Absicht beantragte und es auch missbräuchlich verwendet habe. Die Firma sei wegen der Pandemie nicht finanziell bedroht gewesen. Als er das Geld eine Woche nach Gesuchsstellung erhalten hatte, gewährte er zudem seinem verschuldeten Vater ein Darlehen von 15'000 Franken.
Die Anklage forderte für den mehrfach vorbestraften Kosovaren 20 Monate Gefängnis und fünf Jahre Landesverweis. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Bank hätte die Angaben prüfen müssen, bevor sie ihm das Geld überwies, argumentierte er.
Arglistig gehandelt
Das Kriminalgericht sprach den Angeklagten des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, zehn Monate muss er absitzen.
Das Urteil fiel härter aus, als vom Staatsanwalt gefordert. Der Richter begründete dies damit, dass der Mann eine Notlage der Gesellschaft ausgenützt habe, um sich zu bereichern. Er habe arglistig gehandelt. Es sei nämlich bekannt gewesen, dass die Banken das Geld unkompliziert und ohne nähere Überprüfung auszahlen sollen.
Von der Landesverweisung sah das Gericht ab. Dafür verhängte es ein Tätigkeitsverbot von fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alleine im Kanton Luzern sind rund 70 ähnliche Fälle hängig. Das Urteil ist das erste dieser Art in der Deutschschweiz.
(sda/tdr)