Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe die Strafanzeige am vergangenen Dienstag wegen möglichen Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht eingereicht, teilte die Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung».

Die Bundesanwaltschaft bestätigte auf Anfrage den Eingang der Anzeige. Ein Strafverfahren habe sich jedoch noch nicht eröffnet. Sie wird nun prüfen, ob es einen hinreichenden Verdacht gibt, um die Vorwürfe weiterzuverfolgen und ob der Fall der Bundesgerichtsbarkeit untersteht.

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Laut dem Zeitungsbericht stützt sich die Anklage auf Artikel 14 des Güterkontrollgesetzes. Dieser stellt unter Strafe, wer in einem Gesuch unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Erteilung einer Bewilligung wesentlich sind. Das Seco stelle sich auf den Standpunkt, es hätte die Exporte der Geräte nie bewilligt, wenn es gewusst hätte, wer bis 2018 hinter der Crypto AG steckte.

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) und der US-Auslandsgeheimdienst (CIA) hatten die Zuger Firma, die Chiffriergeräte zur Verschlüsselung geheimer Kommunikation herstellte, in den 1970er-Jahren verdeckt gekauft. Dadurch sollen rund 130 Staaten insbesondere in der muslimischen Welt und in Lateinamerika abgehört worden sein.

Den Medien-Recherchen zufolge sollen Schweizer Behörden im Bild gewesen sein. Mehrere damalige Bundesräte bestritten jüngst jedoch, davon gewusst zu haben. Ex-Bundesrichter Niklaus Oberholzer untersucht seit Januar 2020 die Affäre. Angestossen hatte die Untersuchung der Bundesrat. Inzwischen hat das Parlament diese übernommen.

Das Büro des Nationalrats wird am Montag eine Sitzung zur Crypto-Affäre abhalten. Im Zentrum wird die Frage stehen, ob parallel zur laufenden Untersuchung der Nachrichtendienstaufsicht GPDel eine parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) eingesetzt werden soll.

(sda/dhü)