Die europäische Datenschutzorganisation Noyb will mit einer grossangelegten juristischen Beschwerdewelle gegen rechtswidrige Cookie-Zustimmungsabfragen im Web vorgehen. Am Montag verschickte der Verein rund 560 Beschwerdeschreiben an Unternehmen in Europa und den USA, die nach Einschätzung von Noyb rechtswidrig mit Cookie-Bannern eine Zustimmung zum Datentracking einholen.
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Cookie-Banner tauchen an jeder Ecke auf
Der vom Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Verein Noyb erklärte, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebe vor, dass Anwenderinnen und Anwender vor eine klare Auswahl «Ja oder Nein» gestellt werden müssen. Stattdessen versuchten Anbieter dies mit Tricks zu umgehen. Lästige Cookie-Banner tauchten an jeder Ecke auf und machten es oft äusserst kompliziert, etwas anderes als den «Akzeptieren»-Knopf anzuklicken.
Noyb hat eine Software entwickelt, die verschiedene Arten von rechtswidrigen Cookie-Bannern erkennen und automatisch Beschwerden generieren kann. Nach dem Start mit rund 560 grossen Websites - darunter auch die Angebote der US-Internetkonzerne Facebook, Google und Twitter - will der Verein bis zu 10'000 der meistbesuchten Websites in Europa unter die Lupe nehmen.
Bussgeld von bis zu 20 Millionen Euro
Bevor die formalen Beschwerden bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingebracht werden, räumt Noyb den betroffenen Unternehmen jeweils einen Monat lang Zeit ein, ihre Cookie-Banner an die rechtlichen Anforderungen anzupassen. Wenn ein Unternehmen seine Einstellungen nicht innerhalb eines Monats ändere, werde Noyb die Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen, die ein Bussgeld von bis zu 20 Millionen Euro verhängen könne.
Im Gegensatz zu manchen Abmahnvereinen will Noyb aus der Beschwerdewelle aber selbst kein Geld machen. «Wir machen das auf einer Pro-Bono-Basis ohne Gewinnerzielungsabsicht.» Das Projekt werde aus dem allgemeinen Etat von Noyb finanziert, das zu einem grossen Teil auf rund 4000 Mitglieder aus ganz Europa angewiesen sei.
Kampf gegen Facebook
Max Schrems ist vor allen durch seine Auseinandersetzung mit Facebook bekannt geworden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat er zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH die Vereinbarung «Safe Harbor». Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung «Privacy Shield» zu Fall.
(awp/gku)