Das Schutzkonzept von Gastronomie-Branche und Bund gegen Covid-19 sieht vor, dass die Gäste bei jedem Besuch im Restaurant oder in der Bar den Namen und die Telefonnummer angeben.

Nun kommt aber Widerstand auf: Laut dem Eidgenössischen Datenschützer können die Wirte ihre Gäste nicht zwingen, ihre Daten anzugeben. Dies meldet der «Blick».

«Da es nicht die Aufgabe privater Gastronomiebetriebe ist, mögliche Kontakte Infizierter zurückzuverfolgen, darf die Erhebung von Name und Telefonnummer als Seuchenbekämpfungsmassnahme grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen», sagt Silvia Böhlen, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu «Blick».

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Auf der Gegenseite verlangen andere Bundesbehörden, dass die Wirte im Rahmen der Coronavirus-Bekämpfung die Aufnahme der Daten durchführen: Ansonsten riskieren sie sogar eine Busse. 

Laut den Datenschützern ebenfalls unzulässig wären Kontrollen der Richtigkeit der Daten: «Kontrollen durch Private sind ungeeignet und somit unverhältnismässig, weil Private gar keine Durchsetzungsmittel haben», so die Datenschutz-Sprecherin zu «Blick».

(rap)

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