Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge nächstes Jahr von 1 Prozent auf 0,75 Prozent zu senken. Das teilte sie am Dienstag mit.
Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Laut BVG-Kommission ergab die angewandte Formel per Ende Juli 2020 einen tieferen Wert. Es seien aber auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden. Letztes Jahr hatte die Kommission einen Satz von 1 Prozent empfohlen, obwohl die Formel einen tieferen Wert ergeben hatte. Der Bundesrat folgte ihr damals.
(sda/tdr)