Ausgearbeitet hatte die Änderungsvorschläge im Jagdgesetz die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S). Im Zentrum steht die proaktive Regulierung der Wölfe. Bestandesregulierungen beim geschützten Wolf sollen künftig ebenso möglich sein wie beim geschützten Steinbock.

Die Kantone sollen Wölfe vom 1. September bis zum 31. Dezember regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Die Abschüsse dürfen die Population nicht gefährden, und sie müssen nötig sein, um Lebensräume zu schützen, die Artenvielfalt zu erhalten sowie Schäden und Gefährdungen zu verhindern. Das will der Ständerat.

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Mehrere Minderheitsanträge

Eine knappe Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) unterstützt diese Entscheide im Grundsatz. Mit den Bestimmungen soll der raschen Zunahme von Wölfen begegnet werden. Laut der Kommission verdoppelte sich der Bestand der Tiere innerhalb von drei Jahren. Allerdings liegen mehrere Minderheitsanträge vor.

Zu reden geben dürfte im Nationalrat auch die fachgerechte Nachsuche von bei der Jagd verletzten Tieren, zugunsten des Wildtierschutzes. Die Mehrheit der Urek-N möchte die Nachsuche im Jagdgesetz verankern. Eine knappe Mehrheit der Kommission wünscht zudem eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über Grossraubtiere.

Die Vorlage ist ein neuer Anlauf für eine Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, auch wenn sie noch keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von "Abschüssen auf Vorrat".

Pochen auf Herdenschutz

Die Umweltorganisationen Pro Natura, Birdlife, WWF und Gruppe Wolf Schweiz wiesen vor kurzem darauf hin, dass das geltende Jagdgesetz für Eingriffe in die Wolfsbestände in der Schweiz ausreiche. Im laufenden Jahr seien 24 Wölfe zum Abschuss freigegeben worden und ein Viertel der Schweizer Rudel reguliert worden.

Die vier Organisationen plädierten für mehr Herdenschutz. 2022 seien im Wallis über zwei Fünftel aller Schäden auf Weiden entfallen, die amtlich anerkannt schützbar seien. Schadenprotokolle von Rissen in angeblich geschützten Herden zeigten zudem, dass der Herdenschutz oft nicht den Vorgaben entspreche.