Für das Berufungsverfahren der UBS in Frankreich zeichnet sich wegen der Corona-Krise eine Verschiebung ab. Das für den Zeitraum vom 2. bis am 29. Juni geplante Verfahren werde voraussichtlich verschoben, sagte ein Sprecher des Berufungsgerichts in Paris auf Anfrage. Das Verschiebungsdatum sei aber noch nicht bekannt.
Bereits am Vortag, anlässlich der Generalversamlung der UBS, hatte VR-Präsident Axel Weber gesagt: «Wann der Prozess stattfinden wird, ist wegen der Corona-Krise unklar.» Da die Gerichte in Frankreich derzeit geschlossen seien, könnte das Urteil deshalb auch erst im nächsten Jahr gefällt werden.
Die Bank zeigt sich zuversichtlich
Die Bank gab sich während der GV optimistisch, dass das harte Urteil in der Revision milder ausfällt als im ersten Prozess. «Wir vertrauen auf die französische Justiz und sind zuversichtlich, dass unsere Argumente vom Appellationsgericht angehört, gewogen und für stichhaltig befunden werden», sagte er weiter.
Die grösste Schweizer Bank war bekanntlich im Februar 2019 von einem Pariser Gericht zu einer Rekordbusse von 3,5 Milliarden Euro verurteilt worden, zudem muss sie dem französischen Staat Schadenersatz in der Höhe von 800 Millionen Euro bezahlen. Im Prozess geht es um Geldwäscherei und Beihilfe zu Steuerhinterziehung.
(awp/mbü)