Die UBS hat im Steuerhinterziehungsprozess mit Frankreich einen Erfolg errungen. Der Kassationshof in Paris hat das Urteil der Vorinstanz teilweise annulliert. Unter anderem gilt dies in Bezug auf die Strafen und die zivilrechtliche Schadenersatzzahlung.
Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des obersten Gerichts in Frankreich hervor, das der Nachrichtenagentur AWP schriftlich vorliegt. Mit diesem Entscheid geht der Fall zurück an das Berufungsgericht.
Dieses hatte im Dezember 2021 eine Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Zurückgestellt hat die UBS 1,1 Milliarden Euro für den Rechtsstreit.
Dagegen hatte die UBS Rekurs eingelegt, womit sie nun erfolgreich war. Bereits Ende September war es zu einer Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof gekommen. Das oberste Gericht beurteilt Fälle allerdings nicht grundsätzlich neu, sondern nur, ob es etwa formelle Fehler gegeben hat.
Neues Verfahren vor Berufungsgericht
Jetzt kommt es zu einem neuen Verfahren am französischen Berufungsgericht. Die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernde Rechtsstreit geht damit weiter.
Bereits 2013 begannen Untersuchungen der französischen Behörden. Im Februar 2019 war die UBS dann erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer happigen Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.
Im Dezember 2021 wurde die Bank auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen: Das französische Berufungsgericht befand, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben hatte. Sie habe die Kunden dazu bewegen wollen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen, hiess es im Urteil.
(sda/gku)