In den USA bleibt das Flugverbot für die Boeing 737 MAX bis auf weiteres auch weiterhin bestehen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA erklärte am Montag (Ortszeit), es gebe noch keinen Termin für die Aufhebung des Flugverbots in den USA.
Andere Länder würden zudem individuell über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs für die Boeing 737 MAX entscheiden, hiess es weiter.
«Unsere oberste Priorität ist die Sicherheit», betonte die FAA. Weltweit werde jede Regierung selbst die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit dem Flugzeugtyp treffen - und zwar «auf der Basis einer gründlichen Sicherheitsbewertung», erklärte die Behörde ausserdem.
346 Tote bei zwei Abstürzen
In der Vergangenheit waren die internationalen Behörden in der Regel der Linie der USA gefolgt. Angesichts grosser Kritik an der FAA kommt die individuelle Vorgehensweise wenig überraschend. Zudem kündigte die europäische Luftfahrtaufsicht EASA bereits eigene Tests an.
Für die Boeing 737 MAX gilt seit März ein weltweites Flugverbot. Zuvor waren bei zwei Abstürzen von Maschinen dieses Typs in Indonesien und Äthiopien insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen. Ermittler vermuten, dass die Unglücke mit einem Stabilisierungssystem zusammenhängen, das bei einem drohenden Strömungsabriss die Flugzeugnase nach unten drückt.
Im Duell der Luftfahrtkonzerne schien Boeing davonzuziehen. Nun stecken die Amerikaner in der Krise. Den Vergleich in Grafiken finden Sie hier.
144'500 Dollar für betroffene Familien
Der US-Luftfahrtkonzern Boeing startete unterdessen ein Entschädigungsprogramm für Angehörige der Opfer der Flugzeugabstürze in Indonesien und Äthiopien. Die Familien der 346 Menschen, die bei den Unglücken starben, sollen jeweils rund 144'500 Dollar erhalten. Das teilte Boeings Kompensationsfonds, der von US-Staranwalt Ken Feinberg verwaltet wird, am Montag (Ortszeit) in Washington mit.
Boeing hatte im Juli bekanntgegeben, 100 Millionen Dollar an Finanzhilfen bereitzustellen. Die Hälfte dieser Mittel soll schon in Kürze an Angehörige der Opfer fliessen. Die Familie könnten ihre Ansprüche ab sofort geltend machen und müssten dafür nicht im Gegenzug von Klagen gegen Boeing absehen, versicherte Feinberg.
In vielen Fällen gehen Angehörige der Opfer, die bei den Abstürzen von Boeing-Maschinen des Typs 737 Max im Oktober und März ums Leben kamen, vor Gericht gegen Boeing vor. Feinberg war auch schon für Entschädigungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko zuständig.
(sda/gku)