Welche Überwachungssoftware die Schweiz (Govware) gegen Kriminelle und Terroristen einsetzt, gibt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nicht bekannt. Aus ermittlungstaktischen Gründen und aufgrund vertraglicher Bestimmungen würden keine Angaben zur verwendeten Technologie oder zu den Herstellern gemacht, heisst es beim Fedpol auf Anfrage.
Die «NZZ» hatte am Samstag berichtet, dass Schweizer Behörden die umstrittene Überwachungssoftware Pegasus der israelischen Firma NSO zumindest in den Jahren 2017 und 2018 eingesetzt habe. Laut offizieller Statistik des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) setzten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Govware 2019 insgesamt 12 Mal und 2020 13 Mal ein.
Einsatz bei schweren Straftaten
Ein Fedpol-Sprecher erklärte auf Anfrage, dass keine Angaben zur verwendeten Technologie oder zu den Herstellern gemacht würden. Der Einsatz von Govware sei als letztes Mittel vorgesehen, wenn zuvor angeordnete Überwachungsmassnahmen erfolglos seien und könne von kantonalen Staatsanwaltschaften oder der Bundesanwaltschaft in Strafverfahren angeordnet werden.
Der Einsatz von Govware müsse zudem von einem Gericht genehmigt werden. Govware könne für die Aufklärung von schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, z. B. einer terroristischen Organisation wie Al-Kaida oder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), eingesetzt werden.
Gegen die Überwachungssoftware Pegasus waren in den vergangenen Wochen in Medienberichten massive Vorwürfe laut geworden. Ein internationales Journalistenkonsortium hatte über einen Datensatz mit rund 50'000 Nummern berichtet, die von NSO-Kunden als potenzielle Ausspähziele ausgewählt worden sein sollen. NSO hat die Vorwürfe zurückgewiesen und einzelne Details aus den Berichten bestritten.
(sda/me)