Die EU und China wollen künftig mehr regionale Herkunftsbezeichnungen im bilateralen Lebensmittelhandel schützen. Dazu schlossen beide Seiten am Mittwoch ein entsprechendes Abkommen. Es soll je 100 geografische Angaben in China und in der EU vor Nachahmungen und widerrechtlicher Aneignung schützen.
Die EU-Liste umfasst Produkte wie Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Prosciutto di Parma, Mosel-Wein und Bayerisches Bier, zu den chinesischen Erzeugnissen gehören etwa Anji Weisser Tee und Panjin-Reis. Die EU-Kommission sprach von einem wegweisenden Abkommen, das die Nachfrage nach hochwertigen Erzeugnissen auf beiden Seiten stärke. Es sei zudem ein Beispiel für die beiderseitige Offenheit im Handel und die Anerkennung internationaler Regeln.
«Europäische Erzeugnisse mit geografischen Angaben sind für ihre Qualität weltweit bekannt», sagte Landwirtschaftskommissar Phil Hogan. «Die Konsumenten sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugutekommt.»
Zweitwichtigster Makrt für EU-Lebensmittel
Das Abkommen stärke die Handelsbeziehungen, wovon sowohl die Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Konsumenten auf beiden Seiten profitierten. Auf deutscher Seite stehen auch Rheinhessen- und Franken-Wein sowie Münchener Bier auf der Schutzliste. China ist mit Ausfuhren im Wert von zuletzt 12,8 Milliarden Euro jährlich der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU.
Das Europäische Parlament und der EU-Rat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Es soll voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten. Vier Jahre nach Inkrafttreten soll der Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben beider Seiten ausgeweitet werden. Seit 2012 sind bislang zehn Herkunftsbezeichnungen geschützt.
(reuters/mbü)