Zwar schloss sich das Bundesverwaltungsgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Verdikt der Finma-Beurteilung an, dass die BSI ihre Aufsichtspflichten grob verletzte, zog den von der Behörde deswegen einbehaltenen Gewinnbeitrag aber in Zweifel.

«Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die schweren Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, erachtet jedoch die Schätzung von 95 Millionen als nicht nachvollziehbar.»

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Das Gericht hiess deswegen eine Beschwerde der Banca della Svizzera Italiana (BSI) teilweise gut und wies den Fall an die Finma zurück. Das Urteil kann vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

Die Finma hatte im Mai 2016 nach zweifelhaften Transaktionen der BSI mit dem von einem Korruptionsskandal erschütterten malaysischen Staatsfonds 1MDB die Auflösung des Instituts angeordnet und einen Gewinnbetrag von 95 Millionen Franken eingezogen. Bussen kann die Behörde nicht verhängen. BSI wurde vom Rivalen EFG International übernommen.

(awp/tdr)