Ein französisches Berufungsgericht hat eine Beschwerde der UBS abgewiesen. Das Gericht lehnte es am Montag ab, die Beschwerde an den obersten Gerichtshof Frankreichs zur Prüfung weiterzuleiten. Die Grossbank hatte sich zuvor auf den Standpunkt gestellt, dass eine frühere Anklage wegen «Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug» gegen das Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz verstossen habe und eine Beurteilung durch den obersten Gerichtshof verlangt.
«Wir nehmen den Entscheid in dieser Rechtsfrage zur Kenntnis und warten nun das Urteil zu den von uns vorgebrachten Argumenten im eigentlichen Berufungsprozess ab», erklärte ein UBS-Sprecher. Das Urteil des Berufungsgerichts zum Sachverhalt des Falls erwarte die Bank am 27. September 2021.
Strafe von 4,5 Milliarden Euro
2019 hatte ein anderes Gericht gegen den weltweit grössten Vermögensverwalter für Reiche eine Strafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verhängt. Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern war vorgeworfen worden, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die UBS legte gegen den Entscheid Berufung ein. Dieses Verfahren fand im März statt. Damals reichte das Institut auch die Verfassungsbeschwerde ein, die jetzt abgelehnt wurde.
(awp/gku)