Die Kantonsregierung hat am Mittwoch die Regeln der Verordnung des Bundesrates angepasst. Wer Bauarbeiten starten oder weiterführen möchte, muss dies beim Kanton beantragen.
Dabei ist ein Nachweis erforderlich, dass die vom Bund erlassenen Gesundheitsvorschriften auf der Baustelle eingehalten werden können. Dies betrifft insbesondere die Hygiene und den Abstand unter den einzelnen Mitarbeitern.
Die Unternehmen müssen sich beim Bauinspektorat melden, welches die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überprüft. Bei Zuwiderhandlungen könnten strafrechtliche Massnahmen und Sanktionen verhängt werden, teilte der Staatsrat mit. Er kündigte regelmässige und strenge Kontrollen durch die Behörden an.
Das Vorspreschen von Genf in Sachen Baustopp hatte national für Aufsehen gesorgt. Kein anderer Kanton verhängte wegen der Ausbreitung des Virus so drastische Massnahmen für das Baugewerbe.
Weiter hat der Staatsrat auf Antrag des Mieterverbands Asloca entschieden, Mieter und Untermieter während der Coronavirus-Krise besser zu schützen. So werden Zwangsräumungen von Wohnungen bis Ende Mai ausgesetzt. Die Regelung kann entsprechend der Entwicklung der Lage verlängert werden.
(sda/tdr)