Für die nächste Migros-Delegiertenversammlung Anfang November haben mehrere Delegierte einen solchen Antrag für eine Urabstimmung auf die Traktandenliste setzen lassen. Dies schreibt die «SonntagsZeitung» in Ihrer heutigen Ausgabe.

Gemäss den Statuten des Grossverteilers dürfen die Migros-Supermärkte keinen Alkohol und Tabak verkaufen. Ausgenommen sind Tochtergesellschaften wie Denner oder der Onlinedienst.

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Zur Abstimmung kommen soll eine völlige Streichung, die Aufrechterhaltung oder eine Abänderung des Alkohol-Artikels. Bei der Änderung würde die Migros nur noch auf den Verkauf von Tabak verzichten.

Die Delegierten werden am 6. November darüber entscheiden, ob es zu einer Urabstimmung kommt.

Laut Unternehmenskreisen ist es ein grosses Anliegen gewisser Genossenschaftsleiter, neu auch Alkohol verkaufen zu können.

(sda/val)